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Professorin für Soziale Arbeit Bündnis 90/Die Grünen
Geboren am 1. Mai 1970 in Laupheim; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Abitur 1989 in Laupheim am heutigen Carl-Laemmle-Gymnasium; Auslandsaufenthalt in Südengland; Studium der Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main; Promotion in Erziehungswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main zum Thema: „Doing birth“ - Entscheidung zwischen klinischer und außerklinischer Geburt im Spannungsfeld von Selbstbestimmung und Sicherheitsbedürfnis: explorative Analyse und vergleichende Untersuchung von Kriterien für Geburtsvarianten im ländlichen Raum zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Bildungsreferentin Katholische Erwachsenenbildung Ravensburg bei der Diözese Rottenburg/Stuttgart; Lehrerin für Berufliche Schulen - Schwerpunkt: Ausbildung von Erzieher*innen und Pflegefachkräften für das Regierungspräsidium Tübingen; Lehrbeauftragte an der RWU Hochschule Ravensburg/Weingarten und an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München am Campus Benediktbeuren; seit 2020 Professur für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit an der Hochschule Kempten.
Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen. Seit März 2024 Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der Bundestagsfraktion.
Langjährige Tätigkeit in der Elternvertretung und Gesamtelternbeiratsvorsitzende der Laupheimer Schulen; Erste Vorsitzende des Landesfrauenrats Baden-Württemberg; Mitglied im Beirat der Initiative Jugendparlament e. V.; Gemeinderätin für die Stadt Laupheim - Fraktionsvorsitzende; Kreisrätin im Kreistag Biberach.
Mitglied des Kreisvorstand im Landkreis Biberach; Mitglied des Landesvorstandes bis Dezember 2021; Frauenpolitische Sprecherin im Landesparteirat bis Dezember 2021.
Auszeichnung für kommunalpolitisches Ehrenamt mit dem Helene-Weber-Preis.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Baden-Württemberg
Wahlkreis 292: Biberach
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.