+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++
+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++
Petra Pau
© DIE LINKE/ DIG/Trialon
Lehrerin
Geboren am 9. August 1963 in Berlin; verheiratet.
Petra Pau absolvierte die Allgemeinbildende Polytechnische Oberschule in Berlin. Ein erstes Studium beendete sie als Lehrerin für Deutsch und Kunsterziehung, ein zweites als Diplom-Gesellschaftswissenschaftlerin.
In den 1980er Jahren arbeitete Petra Pau als Lehrerin und Pionierleiterin sowie als Mitarbeiterin des Zentralrates der FDJ für moderne Freizeitpädagogik.
1990 wurde sie für die PDS Bezirksverordnete in Berlin-Hellersdorf. 1992 bis Ende 2001 war sie Landesvorsitzende der PDS. 1995 errang sie ein Direktmandat für das Berliner Abgeordnetenhaus.
1998, 2002, 2005, 2009 und 2013 gewann sie jeweils ein Direktmandat für den Deutschen Bundestag. Dort wurde sie 2006, 2009, 2013 und 2017 auch zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages gewählt.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.