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Rechtsanwalt CDU/CSU
Geboren am 22. März 1992 in Stuttgart; evangelisch; ledig.
2011 Abitur am Dillmann-Gymnasium, Stuttgart; 2008/2009 Auslandsjahr in Kanada; 2015 bis 2019 Stellvertretendes Mitglied im Bezirksbeirat Stuttgart-Botnang; 2015 Bachelor Unternehmensjurist LL.B.; 2019 Erstes juristisches Staatsexamen; neben den Studien Tätigkeiten für eine Bundestagsabgeordnete, für eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als Geschäftsführer des Bezirksverbands der Jungen Union Nordwürttemberg. Zudem Praktika bei einer kleinen Steuerkanzlei sowie bei einer großen Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht; 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Bereich Unternehmensnachfolge; 2019 bis 2021 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht Stuttgart, dabei Stationen am Amtsgericht Bad Cannstatt, der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Regierungspräsidium Stuttgart, in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei und in einem Fachverlag tätig; 2019 bis 2021 Stadtrat und stv. Fraktionsvorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion in der Landeshauptstadt Stuttgart; 2019 bis 2021 Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH; 2019 bis 2021 Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Stuttgart-Marketing GmbH; 2021 Zweites juristisches Staatsexamen; 2021 Beschäftigung bei einem Fachverlag; 2021 Zulassung als Rechtsanwalt
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Baden-Württemberg
Wahlkreis 259: Stuttgart II
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.