Deutscher Bundestag - Archiv
Ralph Brinkhaus
© Ralph Brinkhaus/Tobias Koch
Ralph Brinkhaus, CDU/CSU
Diplom-Ökonom, Steuerberater
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 15. Juni 1968 in Wiedenbrück; römisch-katholisch; verheiratet.
1987 Abitur in Rietberg; Ausbildung bei der Robert Bosch GmbH in Stuttgart; Wehrdienst bei den Panzerjägern in Augustdorf; Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Hohenheim.
Tätigkeit bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Steuerberaterexamen; Referent und kaufmännischer Leiter in der Industrie; seit 2004 selbständiger Steuerberater in Gütersloh.
2004 bis 2019 Mitglied im CDU Kreisvorstand Gütersloh; 2009 bis 2019 Kreisvorsitzender; 2004 bis 2012 Mitglied im Rat der Stadt Gütersloh, 2007 bis 2009 als Fraktionsvorsitzender; seit 2016 Vorsitzender des CDU Bezirksverbandes Ostwestfalen Lippe; seit 2016 stellvertretender Landesvorsitzender des CDU NRW.
Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2014 bis 2018 stellvertretender Fraktionsvorsitzender des CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik; seit September 2018 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 131: Gütersloh I
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenEntgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Steuerberater, Gütersloh
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Institut Finanzen und Steuern e.V. (ifst), Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis 04.06.2019)
- Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,
- Ständiger Gast des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.