Deutscher Bundestag - Archiv
Maik Beermann
© Maik Beermann/Jördis Zähring
Maik Beermann, CDU/CSU
Sparkassenbetriebswirt
Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Oktober 1981 in Nienburg an der Weser; evangelisch-lutherisch; geschieden; drei Töchter.
Realschulabschluss; 1998 bis 2001 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Nienburg; 2005 Fortbildung zum Sparkassenfachwirt; 2006 Studium zum Sparkassenbetriebswirt an der Niedersächsischen Sparkassenakademie in Hannover.
Seit der Ausbildung tätig bei der Sparkasse Nienburg und von 2009 bis Oktober 2013 Marktbereichsleiter.
Mitgliedschaften im Schützenverein, Sportverein und Feuerwehr Wendenborstel, Sozialverband Deutschland, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und AWO; Schirmherr I.C.H., Kinderhilfswerk International Children Help.
Seit 1997 Mitglied der Jungen Union und seit 2001 der CDU; seit 2001 im Gemeinderat Steimbke; seit September 2016 Mitglied im Kreistag des Landkreises Nienburg, stellvertretender Landrat.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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- Wahlkreis 040: Nienburg II – Schaumburg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "markupOutput(format=HTML, markup=Veröffentlichungspflichtige Angaben)" ein-/ausklappenFunktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Landkreis Nienburg/Weser, Nienburg,
- Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses
- Stellv. Landrat
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.