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Diakonin SPD
Geboren am 21. September 1955 in Bevern; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
Ausbildung zur Bankkauffrau; 1977 Diplom in Religionspädagogik.
1977 bis 1983 Diakonin in verschiedenen Arbeitsfeldern wie Familien- und Erwachsenenbildung, Gemeindearbeit und Schulsozialarbeit; 1996 bis 2013 Geschäftsführerin im Diakonischen Werk Württemberg; 2002 bis 2013 stellv. Vorstandsvorsitzende im Diakonischen Werk; 1996 bis 2013 Landespflegeausschuss Baden-Württemberg und alternierende Vorsitzende der Pflegesatzkommission SGB XI; 1998 bis 2013 Mitglied im Aufsichtsrat Nikolauspflege; 2002 bis 2013 Stiftungsvorstand agentur mehrwert.
Seit 1988 in der SPD; 1989 bis 1996 Mitglied im Stuttgarter Gemeinderat; 1992 bis 1996 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat; seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2018 bis 2021 Pflegebeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Unterausschusses Globale Gesundheit; bis 2021 stellvertretende Sprecherin der AG-Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2022 Sprecherin der AG-Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der Deutsch-Koreanischen Parlamentariergruppe.
Arbeiterwohlfahrt (AWO); Europa-Union Deutschland; Deutsch-Koreanische Gesellschaft; TTC Stuttgart; VfB Stuttgart, Theaterhausverein Stuttgart; Musik auf Schloss Filseck e.V.; seit 2016 ehrenamtliche Vorsitzende des Kreisbehindertenring Göppingen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Baden-Württemberg
Wahlkreis 263: Göppingen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.