Parlament

Zufallsauswahl

Infografik mit Bildelementen zu den einzelnen Stationen, die den Ablauf der Auslosung darstellt

Übersicht zum Losverfahren des Bürgerrates Ernährung (© DBT)

Am Bürgerrat sollen 160 Personen teilnehmen, die die Bevölkerung möglichst gut abbilden. Deshalb werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Bürgerrat zufällig ausgelost. Grundsätzlich soll jeder Einwohner und jede Einwohnerin Deutschlands ab 16 Jahren die Chance haben, ausgelost zu werden. 

In einem ersten Schritt werden aus den Einwohnermelderegistern mehrerer ausgeloster Gemeinden per Zufall Stichproben gezogen. Die so ermittelten Personen werden eingeladen und können sich bei Interesse an einer Teilnahme für die zweite Stufe der Zufallsauswahl registrieren. Um auch Gruppen zu erreichen, die sich statistisch gesehen weniger oft auf eine Einladung zurückmelden, werden rund 20.000 Menschen angeschrieben. So lässt sich eine möglichst große Vielfalt im Bürgerrat erreichen. 

Bei der Registrierung für die zweite Stufe des Losverfahrens werden Informationen, zum Beispiel zu Alter, Bildung, Einstellung zum Thema des Bürgerrats und so weiter, abgefragt. Mit Hilfe dieser Angaben werden mehrere mögliche Bürgerräte von einem Algorithmus zusammengestellt. Jeder dieser denkbaren Bürgerräte bildet die Bevölkerung in Deutschland anhand der abgefragten Angaben ab. Zum Beispiel bestehen sie jeweils etwa zur Hälfte aus Männern und Frauen. Bei einer öffentlichen Bürgerlotterie wird Bundestagspräsidentin Bärbel Bas aus der Vielzahl der möglichen Bürgerräte einen auslosen. Damit stehen dann die 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest.
Die Zufallsauswahl wird im Auftrag des Bundestags vom nexus Institut und von der Sortition Foundation durchgeführt.

Grundannahmen für die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

  • Jeder Einwohner und jede Einwohnerin Deutschlands ab 16 Jahren soll die gleiche Chance erhalten, zur Teilnahme an der Bürgerlotterie eingeladen zu werden. 
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrats sollen die Bevölkerung Deutschlands anhand bestimmter soziodemografischer Kriterien so gut wie möglich abbilden. 
  • Das Losverfahren läuft über Zufallsstichproben aus den kommunal geführten Einwohnermelderegistern. 
  • Die Stichprobengröße muss so gewählt sein, dass auch die erfahrungsgemäß schlechter auf die Einladung ansprechenden Gruppen – das betrifft unter anderem Menschen ohne akademischen Hintergrund – möglichst entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil repräsentiert sind. 
  • Am Bürgerrat sollen 160 Personen teilnehmen. Dafür werden 20.000 Einladungen versendet.

Ablauf der Zufallsauswahl in Kürze

  • Schritt 1: Zufällige Auswahl von Gemeinden in Deutschland aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis. In diesen Gemeinden sollen die Einladungen postalisch versendet werden.
  • Schritt 2: Antragstellung bei den zuständigen Meldeämtern zur Ziehung einer Zufallsstichprobe aus ihrem Melderegister. 
  • Schritt 3: Postalischer Einladungsversand an die 20.000 von den Meldeämtern übermittelten Privatadressen.
  • Schritt 4: Registrierung interessierter Ausgeloster für die Teilnahme an der Bürgerlotterie (Schritt 5).
  • Schritt 5: Bürgerlotterie: Aus den Rückmeldungen wird per Algorithmus eine Vielzahl an Bürgerräten zusammengestellt, die jeweils die im Einsetzungsbeschluss festgelegten soziodemografischen Kriterien so weit wie möglich erfüllen. Die konkrete Zusammensetzung des Bürgerrates wird durch eine öffentliche Ziehung bestimmt. Die final ausgelosten Personen werden benachrichtigt. Alle, die sich angemeldet haben, aber bei der Auslosung nicht gezogen wurden, bekommen ebenfalls eine Rückmeldung.

Eine genauere Beschreibung der Zufallsauswahl für den Bürgerrat Ernährung findet sich hier.