Der Arbeitsbereich des Finanzausschusses deckt sich mit Ausnahme der Haushaltspolitik mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Finanzen. Aufgabe des 45 Mitglieder zählenden Finanzausschusses ist es, die ihm vom Plenum des Deutschen Bundestages überwiesenen Vorlagen zu beraten: Insbesondere Gesetzentwürfe der Bundesregierung, der Fraktionen und des Bundesrates, aber auch Anträge der Fraktionen, Berichte der Bundesregierung sowie Vorlagen der Europäischen Union. In den Bereichen der Finanzmarktregulierung (Banken, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft), des Zollwesens und der Steuerpolitik hat der Finanzausschuss in der Regel die federführende Beratung inne.