Wahlleiterin Brand bestätigt Verkleinerung des Bundestages nach Wahlwiederholung
Rund zweieinhalb Jahre nach der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im September 2021 hat der Bundeswahlausschuss das endgültige Ergebnis erneut festgestellt. Demnach sinkt die Zahl der Mitglieder des Bundestages von 736 auf 735 Abgeordnete. Gegenüber dem Ergebnis der Hauptwahl entfällt auf die FDP ein Sitz weniger, wie Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand am Freitag, 1. März 2024, verkündete.
Die Neufeststellung berücksichtigt die Ergebnisse der nach zahlreichen Wahlpannen vom Bundesverfassungsgericht angeordneten teilweisen Wiederholung in Berlin. In 455 Bezirken waren die Menschen am 11. Februar erneut zur Bundestagswahl aufgerufen worden. Zwar haben die neuen Berliner Ergebnisse zu geringfügigen Änderungen des Zweitstimmenergebnisses und zu Verschiebungen von Mandaten gegenüber der Sitzverteilung von 2021 geführt. Auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament insgesamt hatte die Teil-Wiederholung der Bundestagswahl jedoch keinen Einfluss. Damit bestätigen sich im Wesentlichen die in der Nacht nach der Wahlwiederholung verkündeten Ergebnisse.
Verschiebung von Mandaten
Die SPD als stärkste Kraft steht weiter bei 25,7 Prozent. Die CDU gewinnt leicht und liegt nun bei 19 Prozent (2021: 18,9). Bündnis 90/Die Grünen stehen nun bei 14,7 Prozent (2021: 14,8), die FDP bei 11,4 Prozent (2021: 11,5), die AfD bei 10,4 Prozent (2021: 10,3) und Die Linke unverändert bei 4,9 Prozent. Auf die Stimmenanteile der CSU, die nur in Bayern zur Wahl antritt, hatte die Widerholungswahl naturgemäß keinen Einfluss. Sie liegt daher weiter bei 5,2 Prozent im bundesweiten Schnitt.
Gegenüber der Sitzverteilung von 2021 hat die Teil-Wiederholung zu Verschiebungen von Mandaten geführt: Die SPD verliert demnach in Berlin einen Sitz, gewinnt aber in Niedersachsen einen hinzu und ist weiterhin insgesamt mit 206 Sitzen im Bundestag vertreten. Bündnis 90/Die Grünen verlieren in Berlin ebenfalls einen Sitz und gewinnen in Nordrhein-Westfalen einen hinzu, womit sie bei 118 Sitzen bleiben. Auch Die Linke verliert in Berlin einen Sitz, kann diesen jedoch durch ein Mandat aus Hessen ausgleichen und bleibt bei insgesamt 39 Sitzen.
Die CDU behält 152 Sitze, die CSU 45 Sitze. Die von CDU und CSU für die 20. Wahlperiode beschlossene Fraktionsgemeinschaft zählt zusammen also weiterhin 197 Abgeordnete. Die AfD bleibt bei 83 Sitzen. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), auf den als Partei einer nationalen Minderheit die sogenannte Sperrklausel keine Anwendung findet, bleibt mit einem Abgeordneten im Parlament vertreten. Die FDP, die ein Mandat ersatzlos verloren hat, kommt auf 91 Sitze (statt bisher 92 Sitze).
Entscheidung im Ältestenrat
Die Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag hat der Ältestenrat am Montag, 4. März 2024, nach den Vorschriften des Bundeswahlgesetzes getroffen. Der Ältestenrat ist das geschäftsführende Gremium des Bundestages. Ihm gehören Abgeordnete aller im Parlament vertretenen Fraktionen an. Demnach wurde beschlossen. , dass Lars Lindemann (FDP), Pascal Meiser (Die Linke), Nina Stahr (Bündnis 90/Die Grünen) und Ana-Maria Trăsnea (SPD) die Mitgliedschaft im 20. Deutschen Bundestag verlieren. Mit dem Beschluss des Ältestenrates sind die vier Abgeordneten aus dem 20. Deutschen Bundestag ausgeschieden.
Gemäß der neuen Sitzverteilung gewinnen die SPD in Niedersachsen, Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen und Die Linke in Hessen ein Mandat hinzu, während die FDP ein Mandat ersatzlos verliert. Die drei Bewerber, die anstelle der ausgeschiedenen Berliner Abgeordneten neu ein Mandat erwerben, werden durch die jeweiligen Landeswahlleitungen benachrichtigt. Abgeordnete, die neu in den Bundestag einziehen, treten ihr Mandat mit der Eröffnung der nächsten Plenarsitzung – also voraussichtlich am Mittwoch, 13. März, an.
Wahlbeteiligung gesunken
Die Zahl der Wahlberechtigten gab Bundeswahlleiterin Brand während der Sitzung des Bundeswahlausschusses mit 61.172.771 (2021: 61.181.072), die Zahl der Wählerinnen und Wähler mit 46.707.343 (2021: 46.854.508) an. Im Vergleich zu 2021 ist die Wahlbeteiligung demnach bundesweit von 76,6 auf 76,4 Prozent gesunken.
Die Zahl der gültigen Zweitstimmen nach dem endgültigen Ergebnis liegt Brand zufolge um 49 höher als nach dem vorläufigen Ergebnis, das sie in der Nacht nach der Wiederholungswahl in Berlin bekannt gegeben hatte.
Eine Vorsitzende, acht Beisitzer
Der Bundeswahlausschuss besteht aus der Bundeswahlleiterin als Vorsitzende sowie acht Beisitzerinnen beziehungsweise Beisitzern und zwei Richterinnen beziehungsweise Richtern des Bundesverwaltungsgerichts. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden auf Vorschlag der Parteien von der Bundeswahlleiterin berufen.
Der Bundeswahlausschuss besteht auch nach der jeweiligen Hauptwahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode fort. Die Sitzungen des Bundeswahlausschusses sind öffentlich. (irs/eis/ste/04.03.2024)