Nach Artikel 6 des am 25. März 2019 unterzeichneten Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens wacht die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung über die Anwendung des Vertrags von Aachen vom 22. Januar 2019, mit dem sich die Regierungen Deutschlands und Frankreichs unter anderem verpflichtet haben, sich bei der Umsetzung von europäischem Recht in ihr nationales Recht abzustimmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung durch Beschluss vom 7. November 2022 die Arbeitsgruppe „Kohärente Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in das nationale Recht Deutschlands und Frankreichs“ eingesetzt. Sie hat den Auftrag, Vorschläge zur Verstärkung einer möglichst einheitlichen Richtlinienumsetzung in Deutschland und Frankreich zu erarbeiten und sich dabei auch mit den diesbezüglichen Überlegungen beider Regierungen auseinanderzusetzen.
Die Arbeitsgruppe besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern aus dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale. Von Seiten des Deutschen Bundestages beteiligen sich alle sechs, von Seiten der Assemblée nationale sieben Fraktionen an der Arbeitsgruppe. Koordiniert wird sie von Dr. Nils Schmid (SPD) und Vincent Thiébaut (Horizons et apparentés).
Die Arbeitsgruppe legte ihre Schlussfolgerungen in der zweiten Sitzung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung des Jahres 2023 vor.