Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie begleitet und kontrolliert die Arbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Er deckt dabei einen Teil der Zuständigkeiten des BMWK ab. Der Ausschuss bereitet federführend die Beschlüsse des Bundestages auf den Feldern der Energiewirtschaft, insbesondere der Transformation hin zur Klimaneutralität, des Ausbaus von Energienetzen, der energetischen Versorgung von Gebäuden und Industrie sowie des Ausbaus von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien vor. Er berät u. a. alle in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe zu folgenden Stammgesetzen: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Klimaschutzgesetz (KSG).
Dem Ausschuss gehören 33 Mitglieder des Bundestages an.