Debatte zu Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gesetzliche Rente stärken – Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung jetzt erhöhen statt auf Aktienrente zu setzen“ (20/8219) beraten. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem Antrag, das Rentenniveau um zehn Prozent auf 53 Prozent anzuheben. Dafür solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung solle entsprechend erhöht werden, wobei zu prüfen sei, ob die Arbeitgeberseite überparitätisch, etwa zu 60 oder 55 Prozent, an der Beitragslast beteiligt werden kann, wie es beispielsweise in Schweden und Österreich bereits praktiziert werde, so die Fraktion.
Die gesetzliche Rentenversicherung soll nach den Vorstellungen der Linken „schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung“ umgebaut werden. „Dies bedeutet, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden müssen“, schreiben die Abgeordneten, die neben Bundestagsabgeordneten auch Manager, Selbstständige, Freiberufler und Beamte einbeziehen wollen.
Zugleich solle ab dem 1. Januar 2026 die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung verdoppelt werden. Ab dann solle eine „Beitragsäquivalenzgrenze“ gelten. Das bedeute, dass Rentenansprüche über der doppelten Standardrente nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden, also „die daraus berechneten Renten abgeflacht“ werden. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge und die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung will die Fraktion abschaffen. (vom/bal/10.11.2023)