Nationales Reformprogramm 2024 beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, die Unterrichtung der Bundesregierung zum Nationalen Reformprogramm 2024 (20/10825) beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Voraussichtlich zum letzten Mal hat die Bundesregierung das Nationale Reformprogramm vorgelegt. Das Nationale Reformprogramm (NRP) 2024 sei in einer Phase der Neuausrichtung der europäischen wirtschaftspolitischen Koordinierung verfasst worden, heißt es in der Unterrichtung.
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament hätten jedoch am 10. Februar 2024 eine Einigung zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes erzielt, aus dem eine neue Berichtsplicht hervorgeht. Künftig sollen die Mitgliedsstaaten in sogenannten Mittelfristigen Fiskal-Strukturellen Plänen (FSP) sowie jährlichen Fortschrittsberichten ihre Finanz-, Wirtschafts- und Reformpolitik darlegen.
Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen
Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und zur Vermeidung oder Korrektur von Ungleichgewichten dazulegen. Diese Programme enthalten auch konkrete Pläne zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (LSE) der EU.
Da die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2024 die Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung darlegt, liegt der Fokus des NRP insbesondere auf diesen Empfehlungen, die Deutschland in den Jahren 2023 und 2024 umsetzen soll.
Entlastungen im Energiebereich zurückfahren
So sollen die geltenden Sofort-Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich zurückgefahren und die dadurch erzielten Einsparungen in den Jahren 2023 und 2024 so früh wie möglich zum Abbau des öffentlichen Defizits genutzt werden. Außerdem soll der Aufbau- und Resilienzplan unter anderem durch Gewährleistung ausreichender Ressourcen erheblich beschleunigt werden – ebenso wie die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen auf allen Ebenen. Eine weitere Empfehlung zielt darauf ab, dass sich Deutschland noch stärker um eine weitere Verringerung seiner Gesamtabhängigkeit von fossilen Brennstoffen bemüht.
Abstimmungen über Immunitätsangelegenheiten
Die sitzungsleitende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Gruppe Die Linke) unterbrach die Aussprache für die Abstimmung über zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung in Immunitätsangelegenheiten. Ohne Aussprache stimmte der Bundestag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion der Beschlussempfehlung (20/11397) zu, wodurch die Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Verteidigung vom 22. April 2024 erteilt wird.
Mit der Zustimmung zur zweiten Beschlussempfehlung (20/11461) bei Enthaltung der AfD-Fraktion erteilte der Bundestag die Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse sowie weiterer Ermittlungsmaßnahmen gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums der Justiz vom 16. Mai 2024. (hau/emu/vom/16.05.2024)