Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland engagieren sich in erheblichem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange; sie sind hierzu jedoch auch auf engagementfreundliche Rahmenbedingungen angewiesen. Diese weiter zu verbessern, gehört zu den Aufgaben des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“. Er befasst sich mit aktuellen Gesetzesvorhaben, die bürgerschaftliches Engagement betreffen. Darüber hinaus wirkt er – im Dialog mit der Zivilgesellschaft – an der Fortentwicklung der Engagementpolitik des Bundes mit.
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Das Ausschusssekretariat kann über Telefon, Fax oder E-Mail erreicht werden.