Akkreditierung
Für die politisch-parlamentarische Berichterstattung aus den Gebäuden des Deutschen Bundestages benötigen Sie eine Presseakkreditierung des Deutschen Bundestages. Die Jahresakkreditierung der Bundesregierung gilt nicht.
Hinweis zu gültigen Presseausweisen
Das Pressereferat des Deutschen Bundestages hat die Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat über einen bundeseinheitlichen Presseausweis übernommen. Die aktuell ausgabeberechtigten Verbände sind auf der Internetseite des Deutschen Presserates presseausweis.org aufgeführt. Zurzeit sind es: Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di (dju), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) und Fotografenverband FREELENS.
Kurzzeitakkreditierung |
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Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften |
Information über Eingänge mit Öffnungszeiten |
Hinweis zur Rückgabe von abgelaufenen Akkreditierungen
Die Akkreditierungsbadges müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeit bzw. beim letztmaligen Verlassen des Bundestages an einer Pforte oder in der Akkreditierungsstelle abgegeben werden.
Ein Verlust des Akkreditierungsausweises ist sofort anzuzeigen!
Öffnungszeiten der Ausweisstelle
Wilhelmstr. 65, Raum E 13
10117 Berlin
Montag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 9 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Drehgenehmigungen
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zu Foto- und Filmaufnahmen in den Gebäuden des Deutschen Bundestages.
Heidrun Vogel | Telefon: (030) 227 32924 |
Corinna Weber | Telefon: (030) 227 32929 |