Parlament

Die Bundesversammlungen seit 1949 - Dokumentation

Ein weißhaariger Mann mit Brille erhält Blumen, umgeben von stehenden applaudierenden Menschen

Bundespräsident Joachim Gauck, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Außenminister Sigmar Gabriel, Frank-Walter Steinmeier nach der Wahl 2017 (© dpa)

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.

Nach Art. 54 Absatz 1 des Grundgesetzes wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung wird vom Präsidenten des Bundestages einberufen und geleitet. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen Wahlfrauen und Wahlmännern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Die Bundesversammlung war eine verfassungsrechtliche Neuschöpfung des Parlamentarischen Rates und ist verfassungsgeschichtlich ohne Vorbild.

Für die Dokumentation wurden die Protokolle der Bundesversammlungen zusammengestellt und ausgewertet. Sie enthält für jede Bundesversammlung eine Übersicht über die Mitglieder und Wahlergebnisse, ein Namensverzeichnis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Tabellen zur Zusammensetzungen nach Parteien und Ländern sowie den Stenographischen Bericht und – sofern der jeweilige Präsident zum ersten Mal gewählt wurde – das Protokoll der gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat mit der Eidesleistung des Bundespräsidenten gemäß Art. 56 des Grundgesetzes. Eine Einleitung mit Hintergrundinformationen, einschlägige Auszüge aus den gesetzlichen Grundlagen sowie die Porträts der bisherigen Bundespräsidenten dienen als Wegweiser durch die Geschichte und die Rechtsgrundlagen der Bundesversammlung. Sie geben Auskunft über das Amt des Bundespräsidenten und die bisherigen Amtsinhaber, die dieses Amt mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Wirken geprägt haben.

Insbesondere die Ansprachen der Bundespräsidenten lassen Entwicklungen und Konstanten deutlich werden. Zu diesen Konstanten zählt, unabhängig von der politischen Heimat des jeweiligen Bundespräsidenten, der feste Wille, Deutschland in ein vereintes Europa einzubinden. Schon Theodor Heuss unterstrich 1949, dass Deutschland und Europa einander brauchen. Das in der Präambel unseres Grundgesetzes bekundete Ziel, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“, zählt zu den Voraussetzungen der Einheit in Freiheit, die unser Land nach dem Fall der Mauer 1989 wieder erlangte.