Internationales

Basisinformationen für Berufstätige und Auszubildende

(© DBT/Schüring)

Wer kann sich bewerben?

Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli des Ausreisejahres) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muss mit der deutschen Sprache, Geschichte und Kultur ausreichend vertraut sein, um die Aufgabe einer Junior-Botschafterin oder eines Junior-Botschafters für Deutschland übernehmen zu können. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Freiwillig geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Genauere Informationen hierzu erteilt die Organisation Cultural Vistas gGmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist.

Nicht bewerben können sich Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.

Wie bewerbe ich mich?

Sie können sich während der Bewerbungsphase direkt unter www.usa-ppp.de online bei Cultural Vistas gGmbH bewerben oder per Post. Für die postalische Bewerbung verwenden Sie bitte das offizielle Bewerbungsformular. Das Formular muss von Ihnen direkt an Cultural Vistas gGmbH geschickt werden.

Der Bundestag hat Cultural Vistas gGmbH mit der Betreuung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Organisation der Stipendien für die jungen Berufstätigen beauftragt.

Ihre Bewerbung muss spätestens zum angegebenen Stichtag über das Online-Formular www.usa-ppp.de oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular bei Cultural Vistas gGmbH eingegangen sein (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per E-Mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal von Cultural Vistas gGmbH oder mit dem offiziellen Bewerbungsformular erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig  ausgefüllte Bewerbungsformulare und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.

Wie geht es dann weiter?

Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von Cultural Vistas gGmbH die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte fristgerecht und vollständig  ausgefüllt an die Organisation zurück. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.

Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Online-Angebot von Cultural Vistas gGmbH.