Verkehr

Anhörung zum Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

Ein Auto fährt an einer Verkehrsinsel vorbei.

Der Ausschuss befragt Sachverständige zum Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr. (© picture alliance / blickwinkel/McPhoto)

Zeit: Montag, 3. Juni 2024, 13.45 Uhr bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300

Anhörungsgenstand:

  1. Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (20/11370)
  2. Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr (20/11143)

Die Anhörung wird im Internet auf www.bundestag.de/mediathek live übertragen und steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.

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Anmeldung zu öffentlichen Anhörungen
Falls Sie als Zuhörer/in an einer öffentlichen Anhörung teilnehmen wollen, übermitteln Sie bitte bis spätestens 30. Mai 2024, 12.00 Uhr, zur Anmeldung

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Fax: +49 30 227 30017

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Wegen des teilweise großen öffentlichen Interesses können wir Ihre Anmeldung grundsätzlich nicht bestätigen. Ein Rede- und Fragerecht besteht nicht. Ebenso sind Film- oder Tonaufnahmen nicht zulässig. Es gilt die Hausordnung des Deutschen Bundestages.

Bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher/-innen und Gäste, die aufgrund einer Anmeldung Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Art. 6 Absatz 1 e) EU-DSGVO in Verbindung mit § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages) erhalten, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet. Bitte erklären Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis gemäß Art. 6 Absatz 1 a) EU-DSGVO zu dieser Einsichtnahme in die genannten Datenbanken.

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