Parlament
Strafrechtliche Rehabilitierung
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) sind strafrechtliche Entscheidungen eines staatlichen deutschen Gerichts im Beitrittsgebiet aus der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 auf Antrag für rechtsstaatswidrig zu erklären und aufzuheben, soweit sie mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar sind.