Cannabis und Alkohol als Unfallursache
Berlin: (hib/HAU) Eine Nulltoleranzgrenze bei Alkohol wäre nach Ansicht der Bundesregierung nicht verkehrssicherheitsfördernder als die aktuelle Regelung. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7927) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7415) hervor. In der Antwort wird außerdem mitgeteilt, dass bei den insgesamt 302.656 Verkehrsunfällen mit Personenschaden im Jahr 2017 in 12.655 Fällen Alkoholeinfluss (mehr als 0,5 Promille) eine der Unfallursachen gewesen sei. Auf die Frage, in wie vielen Fällen Cannabiseinfluss eine der Unfallursachen war, schreibt die Bundesregierung: „In der Straßenverkehrsunfallanzeige, die Grundlage der Straßenverkehrsunfallstatistik ist, wird nur aufgenommen, ob ein Unfallbeteiligter unter dem ,Einfluss anderer berauschender Mittel' gestanden hat.“ Es werde nicht nach der Drogenart unterschieden. Der Vorlage zufolge standen 2017 1.893 Unfallbeteiligte unter dem „Einfluss anderer berauschender Mittel“.
Wie die Regierung schreibt, wurden im Jahr 2017 37 Personen bei einem Unfall, bei dem der Hauptverursacher unter dem Einfluss von „anderen berauschenden Mitteln“ stand, getötet. Bei Unfällen, die von einem alkoholisierten Verkehrsteilnehmer verursacht wurden, seien im Jahr 2017 196 Getötete registriert worden.