Bundesrat will Änderungen am UVP-Gesetz
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11499) zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschlagen. In ihrer Stellungnahme, über die die Bundesregierung unterrichtet (18/11948), fordert die Länderkammer unter anderem, bei Ausnahmen vom UVP-Recht bei Vorhaben der Landesverteidigung eine Entscheidung durch das Bundesverteidigungsministerium zur Voraussetzung zu machen. Dies sei aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit geboten.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab. Die Übertragung auf eine beauftragte Stelle sei sinnvoll und werde bereits praktiziert. So würden im Ministerium typischerweise „Entscheidungen konzeptioneller Art getroffen“, nachgeordnete Stellen seien regelmäßig für die „operative Verfahrensführung“ zuständig, begründet die Bundesregierung.
Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung ist es, die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben anzupassen. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht „zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten“.
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