Verstoß gegen Verhaltensregeln
Berlin: (hib/STO) Das Präsidium des Bundestages hat festgestellt, dass der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch „seine Pflichten nach Paragraf 44a Absatz 4 Satz 1 Satz 5 des Abgeordnetengesetzes in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 6“ der Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments verletzt hat, indem er nach mehrfachen Fristverstößen, die schriftliche Aufforderungen zur Fristeinhaltung nach sich zogen, sowie einer Ermahnung des Präsidenten die „Frist zur Anzeige von Einkünften neben dem Mandat in einem weiteren Fall nicht eingehalten hat“. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/11920) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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