Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat drei Kleine Anfragen der Grünen zum „Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken“ beantwortet. Die Fragesteller hatten sich auf das im Oktober 2013 beziehungsweise November 2014 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken bezogen, in dem ein „deutlich verbesserter Schutz der Bürgerinnen und Bürger gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ angekündigt worden war. Da dem aus ihrer Sicht „aber die Realität vielfach nicht gerecht geworden“ sei, wollten die Grünen von der Regierung wissen, was sie gegen fortgesetzt unseriöse Geschäftspraktiken zu unternehmen gedenkt.
In der ersten der drei Kleinen Anfragen (18/11478) ging es um das Inkassowesen. Hier habe sich die Wirkung des Gesetzes als sehr begrenzt erwiesen, schrieben die Fragesteller unter Berufung unter anderem auf Verbraucherzentralen. Mit verschiedenen Tricks könne „aus einer Forderung von gut 30 Euro auch mal eine Endforderung von 2.500 Euro“ werden.
In ihrer Antwort (18/11714) verweist die Bundesregierung darauf, dass sie gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag eine Evaluierung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken veranlasst habe. Da die meisten inkassorechtlichen Vorschriften zum 1. November 2014 in Kraft getreten seien, habe sie den Auftrag zur Evaluierung im November 2016 erteilt. Zur Beantwortung der Frage der Grünen, „ob und gegebenenfalls welche weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen im Inkassobereich angezeigt erscheinen, soll daher das Ergebnis der Evaluierung abgewartet werden“, schreibt die Regierung. Dieses werde frühestens Mitte 2017 vorliegen. Auch in Beantwortung einer Reihe weiterer Fragen verweist sie auf die anstehende Evaluierung sowie teilweise auf die Zuständigkeit der Länderjustiz für die Umsetzung des Gesetzes.
Die zweite Kleine Anfrage (18/11479) bezog sich auf unerlaubte Telefonwerbung. Darin stellten die Grünen fest, dass noch immer „lästige Werbeanrufe, mit denen Verträge untergeschoben werden sollen, gängige Praxis“ seien. Die seit Ende 2013 deutlich höheren Bußgelder von bis zu 300.000 Euro hätten nicht zur erhofften Abschreckung geführt.
In ihrer Antwort (18/11713) verweist die Bundesregierung auf den Evaluierungsbericht zu den verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, der dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz „jüngst übermittelt“ worden sei und der auf der Webseite des Bundesjustizministeriums stehe. Diesen Bericht werde die Bundesregierung nun „im Rahmen einer konstruktiven Dialogphase mit den betroffenen Kreisen erörtern“. Dabei werde es auch darum gehen, „wie der Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung weiter verbessert werden kann“, da die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur weiterhin hoch sei. Geprüft würden unter anderem Änderungen der Regelungen über die Gewinnabschöpfung, damit „ein entstandener Unrechtsgewinn den geschädigten Verbrauchern zu Gute kommen könnte“. Auch der Vorschlag, das Bußgeld an unternehmerischen Größen wie dem Umsatz des Unternehmens zu orientieren, werde erörtert.
Zu der Frage der Grünen, ob Beschwerden über Bundesunternehmen oder Unternehmen mit Bundesbeteiligung wegen unerlaubter Telefonwerbung vorliegen, hat die Bundesregierung ihrer Antwort zufolge keine Erkenntnisse. Auf eine Frage nach unerlaubter E-Mail-, SMS- und Faxwerbung hin räumte die Regierung Probleme ein. Beim Versand von SMS-Spam von Rufnummern aus, die keiner Person zugeordnet werden können, habe die Bundesnetzagentur Ermittlungsschwierigkeiten. Gleiches gelte bei aus dem oder über das Ausland versendeter E-Mail-Werbung.
Auch in ihrer Antwort (18/11711) auf die dritte Kleine Anfrage (18/11480) zum Abmahnwesen im Urheberrecht verweist die Bundesregierung auf den vorliegenden Evaluierungsbericht. Diesen werde sie „im konstruktiven Dialog im Sommer 2017 mit den betroffenen Kreisen erörtern“. Der Evaluierungsbericht gehe „davon aus, dass die Gesamtzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen seit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken deutlich zurückgegangen ist“. Auch werde die Deckelung der Anwaltskosten im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken „in der Regel eingehalten“. Eine in der Anfrage angeführte Analyse der Verbraucherzentralen, wonach die Vergleichsforderungen bei Urheberrechtsverstößen „entgegen der Intention des Gesetzes sogar gestiegen“ sei, will die Regierung im Rahmen des angekündigten Dialogs erörtern.
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