Streichung der „Majestätsbeleidigung“
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/11243) zur Abschaffung von Paragraf 103 des Strafgesetzbuches (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) im Bundestag eingebracht. Der aufgrund seiner Entstehungsgeschichte auch als Majestätsbeleidigung bezeichnete Straftatbestand spielt in dem Verfahren des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Fernseh-Satiriker Jan Böhmermann erstmals seit langem wieder eine Rolle.
In ihrem Gesetzentwurf „zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten“ bezeichnet die Bundesregierung die normalen Strafvorschriften für Beleidigung als „ausreichend für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“. Insbesondere bedürfe es keines „erhöhten Strafrahmens“. Auch das Völkerrecht verpflichte nicht zu „Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten“. Paragraf 103 erscheine „nicht mehr zeitgemäß“ und sei „daher entbehrlich“. Das Gesetz mit dem schlichten Wortlaut „§ 103 wird aufgehoben“ soll nach dem Willen der Bundesregierung im Januar 2018 in Kraft treten.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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