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03.02.2017 Finanzen — Antwort — hib 68/2017

Begünstigung von Dieselkraftstoff

Berlin: (hib/HLE) Ohne die steuerliche Ermäßigung für Dieselkraftstoff für Personenkraftwagen wären die Einnahmen aus der Mineralölsteuer im Jahr 2015 um rund 3,7 Milliarden Euro höher ausgefallen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10909) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10732) mit. Eine generelle steuerliche Förderung für Dieselkraftstoff sei jedoch nicht gegeben, betont die Regierung. Zwar unterliege der Kraftstoff gegenüber Benzin einem geringeren Energiesteuersatz, diesem würden aber höhere Steuersätze für Personenkraftwagen mit Dieselmotoren bei der Kraftfahrzeugsteuer gegenüberstehen. Die EU-Energiesteuerrichtlinie sehe geringere Mindeststeuersätze für Dieselkraftstoff vor. Ob sich im Einzelfall bei der Benutzung von Diesel-Pkw im Vergleich zur Nutzung von Fahrzeugen mit Ottokraftstoff begünstigende Effekte ergeben könnten, hänge unter anderem von der Kilometerleistung des Fahrzeugs ab. Würden auch die Fahrzeuge des Güterverkehrs mit Dieselmotoren wie Benziner besteuert, würden die Steuereinnahmen um 4,1 Milliarden Euro steigen.

Die Einnahmen aus der Energiebesteuerung von Dieselkraftstoff insgesamt haben sich nach Angaben der Bundesregierung seit 1990 (9,4 Milliarden Euro) mehr als verdoppelt. Im Jahr 2015 betrugen die Steuereinnahmen 20,4 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Ottokraftstoffen gingen in diesem Zeitraum von 21,4 Milliarden Euro auf 16,1 Milliarden Euro zurück.

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