Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen
Berlin: (hib/CHE) Aus Sicht der Bundesregierung bieten das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) für Asylsuchende und Schutzberechtigte eine angemessene gesundheitliche Versorgung. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/9009) auf eine Kleine Anfrage (18/8499) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bereits nach 15-monatigem Aufenthalt im Bundesgebiet seien Asylsuchende leistungsrechtlich in ihrer Gesundheitsversorgung den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt. Bei Vorliegen eines entsprechenden Krankenbildes bestehe dann auch Anspruch auf die Kostenübernahme für eine Psychotherapie, führt die Bundesregierung aus. Aber auch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts können besonders schutzbedürftige Personen über eine Öffnungsklausel im AsylbLG solche, über die Akutversorgung hinausgehenden Leistungen erhalten. Der Bund begleite diesen Prozess mit „erheblichen Mitteln“, schreibt die Regierung.
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