BSI befand Snowden-Dokumente für authentisch
Berlin: (hib/wid) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geht davon aus, dass die von Edward Snowden vorgelegten Dokumente über Aktivitäten westlicher Geheimdienste gegen die Bundesrepublik authentisch sind. Dies gelte auch für den Vorwurf, die amerikanische National Security Agency (NSA) habe das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin abgehört, sagte der Vizepräsident der Behörde Andreas Könen am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA). Der Mathematiker ist seit Oktober 2006 im BSI tätig und bekleidet dort seit Anfang 2013 die Position des stellvertretenden Amtschefs.
Sofort nach Bekanntwerden der Behauptungen Snowdens im Sommer 2013 habe das BSI begonnen, ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, auch um daraus Schlussfolgerungen für eine verbesserte IT-Sicherheit ableiten zu können: „Nach Snowden kamen die Aktivitäten zur Prävention auf den Prüfstand“, sagte Könen. Dabei habe seine Behörde ähnlich wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit dem Problem zu kämpfen gehabt, dass sie nicht über die originalen Unterlagen verfügte, sondern ihre Erkenntnisse aus den Medien schöpfen musste. Dennoch sei sie zu einer klaren Feststellung gelangt: „Die Indikatoren sprechen für die Authentizität der Dokumente.“
Dieser Schluss ergebe sich vor allem daraus, dass die von Snowden beschriebenen Abhör- und Schnüffelpraktiken „technisch nachvollziehbar“ seien. Entsprechend sei die Gefährdungslage einzuschätzen, sagte Könen: „Die Dokumente stellen realisierbare technische Maßnahmen dar. Es ist nachvollziehbar, dass diese technischen Angriffsmethoden so durchführbar waren.“ Das habe das BSI in einigen Fällen selbst experimentell nachgewiesen. Die Unterlagen bezögen sich im Wesentlichen auf drei Verfahrensweisen geheimdienstlicher Tätigkeit: Massenabgriffe von Kommunikationsdaten im Zuge „strategischer Aufklärung“, gezielte individuelle Attacken und Manipulationen informationstechnischer Systeme. Auffällig sei, dass die NSA „sehr konsequent“ nach Schwachstellen in der IT-Sicherheit suche.
Im Prinzip, betonte Könen, sei das alles für seine Behörde nichts Neues gewesen. Die Abwehr von Cyberattacken vor allem auf die Bundesverwaltung sei schließlich ihr Tagesgeschäft. So versende sie Tag für Tag 130.000 entsprechende Warnungen an betroffene Stellen: „Auch die Veröffentlichungen Snowdens gehen in diese Bedrohungslage ein, sie sind aber nur ein Ausschnitt.“ Überraschend auch für die Experten des BSI sei allerdings gewesen, wie massenhaft die NSA das Überwachungsgeschäft betreibe, sowohl der „mengenmäßige Umfang der Erfassung“ als auch die weltweite „Dichte der Erfassungspunkte“. Gewundert hätten sie sich auch darüber, dass unter den beschriebenen Maßnahmen viele gewesen seien, die sie selbst bis dahin als „unpraktikabel“ angesehen hätten: „Snowden zeigt, dass wir mit unüblichen, teuren und vermeintlich unpraktikablen Mitteln rechnen müssen.“
Der Vorwurf, die NSA habe das Handy der Kanzlerin abgehört, gelangte am 17. Oktober 2013 zur Kenntnis des BSI. Einziges Indiz dafür ist bis heute die Abschrift eines Geheimdienstdokuments, auf dem die Verbindungsdaten Angela Merkels verzeichnet sind. Auch hier habe der „Plausibilitätscheck“ ergeben, dass die Annahme durchaus begründet sei, die Kanzlerin sei Ziel eines Lauschangriffs gewesen. Das Handy selbst habe im BSI allerdings nicht zur Prüfung vorgelegen, sagte Könen: „Wir haben das angeboten. Das Angebot ist nicht angenommen worden.“
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