Forderungen zur Atompolitik
Berlin: (hib/SCR) Anlässlich des Gedenkens an die Reaktorkatastrophen im japanischen Fukushima vor fünf Jahren (11. März 2011) und im ukrainischen Tschernobyl vor 30 Jahren (26. April 1986) greifen die Koalitionsfraktionen in einem Antrag (18/8239) zahlreiche aktuelle atompolitische Themen auf. Der Antrag wird am Freitag erstmalig im Bundestag beraten.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, sich in bilateralen Kommissionen mit „sicherheitstechnischen Fragestellungen grenznaher Anlagen auseinanderzusetzen“. Bei Laufzeitverlängerungen von grenznahen Atomkraftwerken im Ausland soll eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht werden. In Hinblick auf die andauernden Debatten über die Sicherheit der belgischen Atomreaktoren Tihange und Doel fordern die Fraktionen zudem, zügig ein Abkommen zur Nuklearen Sicherheit mit dem Königreich auszuhandeln. Damit andere Länder Alternativen zur Nuklearenergie entwickeln können, solle die Bundesregierung zudem mit diesen Kooperationen eingehen, um dort unter anderem die Erneuerbaren Energien zu fördern.
Für die Koalitionsfraktionen ist zudem wichtig, die Nuklearforschung fortzusetzen und auf „wichtige Zukunftsthemen“ zu konzentrieren. Dazu gehören laut Antrag etwa die „institutionell und projektgeförderte nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung“. Damit sollen unter anderem Kompetenzen in Deutschland erhalten werden. Auch die Kernfusionsforschung soll auf dem „festgelegten, begrenzten Niveau“ fortgeführt werden.
Vor dem Hintergrund einer für 2017 vorgesehenen Fertigstellung eines Umhüllungsbauwerkes zur Sicherung des havarierten Reaktors in Tschernobyl fordern die Koalitionäre, die Ukraine weiterhin dabei zu unterstützen, die Folgen der Katastrophe zu bewältigen. Zudem soll die Erinnerung an Tschernobyl und Fukushima als eine „wichtige politische Aufgabe verstanden werden“. In dem Antrag wird auch das Engagement der insbesondere ehrenamtlichen Initiativen in den vergangenen Jahrzehnten, die sich nach 1986 in Deutschland gegründet hatten, gewürdigt. „Ihre Arbeit ist beispielhaft für ein bürgerschaftliches humanitäres Engagement, ohne das die Opfer der Katastrophe weitgehend alleingelassen wären“, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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