Einstufung als sichere Herkunftsstaaten
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat grünes Licht für die Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten gegeben. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Gremium am Mittwoch mit der Koalitionsmehrheit für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/8039).
Darin schreibt die Regierung, nur durch eine entsprechende gesetzliche Regelung könne für Behörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich festgelegt werden, „dass - vorbehaltlich der Möglichkeit einer Widerlegung der Vermutung der Verfolgungsfreiheit im Einzelfall - ein von dem Staatsangehörigen eines solchen Staates gestellter Asylantrag als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist“. Bei einer solchen Ablehnung werde das Asylverfahren erheblich beschleunigt. Die Einstufung der drei Länder als sichere Herkunftsstaaten verbessere daher die Möglichkeit, aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten rascher bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können.
Zugleich betont die Bundesregierung, sie sei nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, „dass in den genannten Staaten gewährleistet erscheint, dass dort generell, systematisch und durchgängig weder Verfolgung noch Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung noch Bedrohung infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind“.
Im Ausschuss argumentierte die CDU/CSU-Fraktion, dass die Einstufung der drei nordafrikanischen Staaten asylpolitisch geboten sei sowie die verfassungs- und europarechtlichen Voraussetzungen erfülle. Sie werde zu einer Beschleunigung der Asylverfahren führen, doch könnten weiterhin in jedem Einzelfall die jeweiligen Fluchtgründe geltend gemacht werden. Man sei sich der Probleme in den drei Ländern bewusst, doch rechtfertige die dortige Lage ihre Einstufung als sichere Herkunftsländer.
Die SPD-Fraktion betonte, dass auch künftig Flüchtlinge aus den drei Maghrebstaaten individuelle Verfolgungsgründe vortragen könnten. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten sei auch kein „Blankoscheck“, dass es dort keinerlei Menschenrechtsverletzungen gebe. Bei der Zustimmung zu dieser Einstufung lasse man sich von „guten Gründen“ leiten und verspreche sich davon eine Verfahrensbeschleunigung.
Die Fraktion Die Linke verwies mit Blick auf die Sachverständigen-Anhörung zu dem Gesetzentwurf auf Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den drei Maghreb-Staaten. Auch würden dort die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt und Homosexuelle verfolgt. Die Einstufung als sichere Herkunftsländer ermutige diese Staaten, Menschenrechtsverletzungen zu begehen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wandte sich gegen „Schnellverfahren“ bei Asylentscheidungen und warf die Frage auf, wie angesichts der Verfolgung Homosexueller eine Einstufung als sichere Herkunftsländer zu rechtfertigen sei. Sie erkundigte sich zudem nach den von der Bundesregierung herangezogenen „menschenrechtlichen Quellen“ sowie nach der Definition „einfacher“ und „systematischer“ Menschenrechtsverletzungen.
Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass eine Einstufung als sichere Herkunftsländer als Grundrecht auf Asyl nicht materiell einschränke. Wichtig sei, dass es in den drei Staaten keine systematischen Menschenrechtsverletzungen an bestimmten Personengruppen gebe. Daher könne man zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um sichere Herkunftsländer handele.
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