Steinmeier verteidigt Geheimdienstkooperation
Berlin (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) die Geheimdienstkooperation mit den Vereinigten Staaten und die Politik der rot-grünen Bundesregierung nach den Terrorattacken des 11. September 2001 energisch verteidigt. „Wir haben darauf geachtet, dass die Grenzen des Rechtsstaates nicht überschritten werden. Trotz wachsender Bedrohung haben wir Hysterie vermieden und die Zivilität der Gesellschaft gewahrt“, sagte er am Donnerstag zu Beginn seiner Vernehmung. Steinmeier war von 1998 bis 2005 Staatssekretär im Kanzleramt, seit 1999 auch Kanzleramtschef und in diesen Funktionen zuständig für die Geheimdienste. Unter seiner Verantwortung leiteten Bundesnachrichtendienst (BND) und National Security Agency (NSA) 2001 ihre Zusammenarbeit beim Betrieb der Abhöranlage in Bad Aibling ein. In den Folgejahren verstärkte sich die deutsch-amerikanische Kooperation im „Kampf gegen den Terror“.
In einer einleitenden Erklärung erinnerte Steinmeier an die politische Situation nach den Anschlägen im Herbst 2001. Er zitierte die damalige Staatssekretärin Kerstin Müller (Bündnis 90/Die Grünen), die am Tag nach den Attacken auf New York und Washington im Bundestag gefordert habe: „Wir brauchen eine enge internationale Kooperation der Geheimdienste.“ Zwei Monate später habe Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Parlament erklärt, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden der USA habe sich verbessert: „Damals war das im Verständnis der deutschen Öffentlichkeit eine Erfolgsmeldung“, sagte Steinmeier. Heute hingegen habe er den Eindruck, dass „jegliche Kooperation mit den USA als geradezu anstößig oder unanständig“ betrachtet werde: „Ich kann das nicht teilen.“
Steinmeier räumte ein, dass die Enthüllungen über Schnüffelaktivitäten der NSA auch gegen befreundete Regierungen im Sommer 2013 „nachdenklich gemacht und Vertrauen in Frage gestellt“ hätten. Er warnte indes davor, deswegen über die Vereinigten Staaten „zu Gericht zu sitzen. Auch dort gebe es eine ernsthafte Debatte über das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit. Anliegen deutscher Politik müsse sein, sich in diese Diskussion jenseits des Atlantik “einzuklinken„: “Wer sich zurückzieht auf eine bequeme Position des prinzipiellen Misstrauens und des Generalverdachts, gibt Einflussmöglichkeiten auf.„ Beide Länder hätten einander in wesentlichen Fragen der internationalen Politik niemals nähergestanden als jetzt. Deutschland sei auf diese Beziehung angewiesen, um außenpolitisch erfolgreich zu sein. Sie dürfe nicht gefährdet werden.
In den Verhandlungen der Jahre 2001/02 über die Kooperation zwischen BND und NSA habe er als Kanzleramtschef darauf bestanden, dass die “Grundpfeiler des Rechtsstaates nicht angetastet werden„, betonte Steinmeier. Seine Bedingungen seien gewesen, dass der BND die “volle Kontrolle„ ausüben, zwischen den Partnern absolute Transparenz bestehen und die Beachtung deutschen Rechts gewährleistet sein müsse. “Es gibt keinen Souveränitätsrabatt für die USA„, habe die Maxime gelautet. Auf dieser Grundlage sei 2002 die Kooperationsvereinbarung, das sogenannte “Memorandum of Agreement„, zwischen den beiden Geheimdiensten zustande gekommen. Es sei “kein Freifahrtschein für die NSA„ gewesen, “Daten über Deutsche zu erfassen„. Auch die Ausspähung europäischer Verbündeter und Partner habe nicht zum Auftragsprofil gehört. Sollte es dennoch dazu gekommen sei, so wäre dies ein klarer Verstoß gegen die Vereinbarung gewesen, sagte Steinmeier.
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