Ausschuss stimmt für Tabakgesetz
Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft befürwortet den Gesetzentwurf der Bundesregierung (187218) zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht. Am Mittwochmorgen votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke für eine Annahmeempfehlung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass in Zukunft zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten-und Drehtabakpackungen für Warnbilder und zusätzliche Hinweise bedruckt werden sollen. Des Weiteren soll das Überdecken des Tabakgeschmacks durch Aromen unterbunden werden.
Ein Vertreter der Bundesregierung betrachtete den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt hin zu einem verbesserten Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus wurde erklärt, dass durch ein Änderungsgesetz nikotinfreie E-Zigaretten in die Regelungen zu E-Zigaretten aufgenommen werden sollen. Die Bundesregierung führte dazu aus, dass damit ein entsprechender Vorschlag des Bundesrates (18/7452) aufgenommen werde. Die Länderkammer hatte in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf begründet, dass nikotinfreie E-Zigaretten nach wissenschaftlicher Bewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) sowie nach Auffassung des Deutschen Krebsforschungsinstitutes gesundheitsschädliche Wirkungen hätten. Durch das Aerosol würden gefährliche Substanzen aufgenommen, die als krebsauslösend gelten oder die zell- oder gewebeschädigende Eigenschaften haben. Die CDU/CSU-Fraktion stellte in ihrem Beitrag unter anderem heraus, dass der Gesetzentwurf Rechtssicherheit für nikotinfreie E-Zigaretten bringe. Außerdem werde die Ausfuhr von Tabakprodukten geregelt, die nicht deutschen Vorgaben entsprechen, aber den Regeln ihrer Bestimmungsmärkte folgen. Die SPD hob die strikte Regulierung bei der Anwendung von Aromastoffen im Tabak hervor, die den Rauchern nur eine stimulierende Wirkung vortäuschen, jedoch das Gegenteil bewirken würden. Die Linke befürwortete den Entwurf, zeigte sich aber nicht einverstanden mit den nach ihrer Ansicht nach zu laxen Vorgaben im Bereich der Tabakwerbung. „Hier hätte noch konsequenter reguliert werden können“, hieß es unter anderem mit Blick auf die Kinowerbung. Eine Kritik, die auch die Grünen teilten. Seitens der Regierung hieß es dazu, dass zu dem Thema ein Gesetzentwurf unabhängig von der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie im April im Kabinett vorgelegt werden soll. Die Grünen bemängelten darüber hinaus, dass mit der geplanten Umsetzung der Richtlinie E-Zigaretten überreguliert würden, was möglicherwiese einem Verbot gleichkomme. Derzeit reichen nach Ansicht der Grünen die Erkenntnisse und Studien zu den Vor- und Nachteilen von E-Zigaretten für solch eine Entscheidung nicht aus.
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