Kohlereserve nur „ultima ratio“
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die in die Kapazitätsreserve einzubringenden Braunkohlekraftwerke nur als „ultima ratio“ einsetzen. Wie sie in ihrer Antwort (18/6316) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6141) schreibt, sollen diese Braunkohlekraftwerke nur dann eingesetzt werden, „wenn wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt es keinen Ausgleich von Angebot und Nachfrage geben sollte und keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu beseitigen“. Die Braunkohlekraftwerke würden insbesondere erst dann herangezogen, wenn die Gefährdung oder Störung nicht durch den Einsatz der Netz- oder Kapazitätsreserve beseitigt werden könne.
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