Änderung bei Datenspeicherung
Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz hat am Mittwochmittag den Weg für die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung frei gemacht. Mit Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossen die Mitglieder eine geänderte Fassung des Entwurfes der Regierungskoalition (18/5088). Der von der Koalition eingebrachte Änderungsantrag sieht vor, dass das Gesetz wissenschaftlich evaluiert werden soll. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetzesvorhaben. Ein Antrag der Linken-Fraktion, von der Vorratsdatenspeicherung abzusehen, stieß auf Ablehnung der Koalitionsvertreter.
Vertreter der Koalitionsfraktionen verteidigten in der Debatte die Wiedereinführung der anlasslosen, verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten. Diese sei notwendig, um schwerste Straftaten aufzuklären, sagte ein Vertreter der CDU/CSU. Er mahnte zudem an, im Kontext der Diskussion sensible mit Sprache umzugehen. Die Vorratsdatenspeicherung stelle, anders als von Kritikern behauptet, keine „Überwachung“ dar. Sie werde es auch niemals werden.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies darauf, dass die Regelungen sehr restriktiv ausgefallen seien und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BverfG) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entsprächen. Schließlich habe das BverfG die Vorratsdatenspeicherung nicht per se verboten. Der Entwurf sei verbessert worden, da nun auch eine Evaluation vorgesehen sei. Die müsse aber dann auch ergebnisoffenen durchgeführt werden.
Die Opposition hingegen blieb bei ihrer grundsätzlichen Ablehnung des Vorhabens. Es könne nicht belegt werden, dass die Speicherpflicht erforderlich sei, sagte ein Vertreter der Linken-Fraktion mit Verweis auf die Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben. Ein Vertreter der Grünen-Fraktion kritisierte, dass die Sicherheit der zu speichernden Daten vor dem Zugriff Dritter auch in Deutschland nicht garantiert werden könne. Anders als die Koalition sah der Grünen-Vertreter zudem den Schutz der Berufsgeheimnisträger, den der EuGH angemahnt hatte, als nicht gegeben an.
Vertreter der Koalition und der Bundesregierung gingen auch auf den Straftatbestand der Datenhehlerei ein. Sie betonten, dass Journalisten nicht unter den Tatbestand fielen, wenn sie etwa im Rahmen von Recherchen an Daten kämen. Ein Vertreter der Grünen wiederum kritisierte, dass sich dies nicht aus dem Gesetzestext und der Begründung ergebe.
Die inhaltliche Debatte zur Vorratsdatenspeicherung wurde zudem von Diskussionen über die Auslegung der Geschäftsordnung begleitet. Vertreter der Opposition widersprachen der kurzfristig angekündigten Aufsetzung des Tagesordnungspunktes. Sie sahen eine Verletzung der Geschäftsordnung des Bundestages gegeben. Vertreter der Koalition wiesen diese Auffassung zurück.
Im Rahmen der eigentlichen Debatte zweifelte ein Vertreter der Linken-Fraktion die Beschlussfähigkeit des Ausschusses an, da keine Mehrheit der Mitglieder anwesend sei. Die Vorsitzende des Ausschusses stellte kurze Zeit später nach einer Auszählung die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Ein Vertreter der SPD-Fraktion bezeichnete den Vorgang als „unwürdiges Verfahren“, auch Vertreter von CDU/CSU übten daran Kritik.
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