Bürgerbeteiligung bei AKW-Stilllegungen
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung begrüßt es, wenn über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öffentlichkeit Informationen über die geplante Stilllegung von Atomanlagen zugänglich gemacht werden. Transparenz und Dialogbereitschaft von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgern seien „ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz“, schreibt sie in einer Antwort (18/5934) auf eine Kleine Anfrage (18/5811) der Fraktion Die Linke.
Die Bundesregierung setze gerade im Bereich der Zwischenlagerung und Entsorgung radioaktiver Abfälle auf Transparenz, heißt es darin weiter. Beispielhaft hierfür sei die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Programms für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm). Allerdings verweist die Bundesregierung darauf, dass die Genehmigungsverfahren zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen wie auch die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Verfahren in der Zuständigkeit der jeweiligen Genehmigungsbehörden der Länder lägen. Daher habe sie in der Regel keine detaillierten Kenntnisse zu solchen Prozessen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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