Exportgrundsätze sollen in das Gesetz
Berlin: (hib/HLE) Die in den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung enthaltenen Entscheidungskriterien für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sollen im Kriegswaffenkontrollgesetz und im Außenwirtschaftsgesetz verankert werden. Dazu zählen sollen insbesondere die Menschenrechtslage, die Gefahr innerer Repression und die Verwicklung in einen bewaffneten Konflikt. Ebenfalls gesetzlich verankert werden müssten auch die acht Kriterien des gemeinsamen Standpunkts des EU-Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/4940). Durch eine Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes soll die nach Ansicht der Fraktion verfassungswidrige Delegation der Entscheidungen über Kriegswaffen vom Bundeskabinett auf das Wirtschaftsressort beendet und sichergestellt werden, dass in Zukunft das gesamte Kabinett an Stelle des Bundessicherheitsrates entscheidet. Auch die Berichtspflichten der Regierung sollen ausgedehnt werden. Die Fraktion wirft der Regierung in diesem Zusammenhang vor, ihren Informationspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht ausreichend nachzukommen.
„Obwohl die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern dem Ziel dienen, Rüstungsexportentscheidungen an strenge menschenrechtliche Kriterien zu koppeln und Exporte an Drittstaaten zu einer Ausnahme zu machen, stellen gerade diese Exporte heute den Hauptanteil dar“, kritisieren die Abgeordneten. So seien 2013 62 Prozent der Waffen an Staaten verkauft worden, die weder Mitglieder der EU noch der Nato seien. Auf Exporte an Drittstaaten seien 3,6 Milliarden Euro des Gesamtvolumens der Einzelgenehmigungen von 5,8 Milliarden Euro entfallen. Hauptabnehmer deutscher Militärgüter seien heute Algerien, Katar, Saudi-Arabien und Indonesien.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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