Abstammungsrecht nach Samenspende
Berlin: (hib/SCR) Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4782). Konkret geht es den Fragestellern um Probleme, denen auskunftsersuchende Personen ausgesetzt sind, deren Zeugung eine Samenspende zugrunde lag.
In ihrer Vorbemerkung betonen die Grünen-Abgeordneten, dass die Rechtsprechung zwar klar gestellt habe, dass auch diese Menschen ein Recht darauf haben, zu erfahren, wer der Spender war, dieser Anspruch in vielen Aspekten aber noch unklar sei. Von der Bundesregierung wollen die Fragesteller unter anderem wissen, wie viele Kinder durch Samenspenden in der Bundesrepublik seit 1970 gezeugt worden sind. Zudem fragen sie, welche Dokumentationspflichten für Ärzte und Samenbanken gelten und wer in Falle einer Anfrage nach Ansicht der Bundesregierung auskunftspflichtig ist. Auch für mögliche Pläne der Regierung, den Auskunftsanspruch rechtlich zu sichern interessieren sich die Grünen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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