Änderung des Aktienrechts
Berlin: (hib/SCR) Die Finanzierung von Aktiengesellschaften soll nach Willen der Bundesregierung „flexibilisiert“ werde. Ein Gesetzentwurf (18/4349) sieht vor, dass Aktiengesellschaften künftig regulatorisches Kernkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bilden können. Dazu soll ein „angemessener Gestaltungsspielraum“ geschaffen werden.
Weiterhin soll künftig ein Umtauschrecht auch für den Schuldner von Wandelschuldverschreibungen in Anteile an dem Grundkapital der betreffenden Gesellschaft eingeführt werden. Laut Begründung des Gesetzentwurfes kann dies ein „sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen“.
Die Novelle sieht zudem unter anderem vor, die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter zu gestalten. Laut Bundesregierung wurde auf internationaler Ebene Kritik an der deutschen Regelung geäußert, da gegebenenfalls durch die aktuellen Regelungen im Aktiengesetz „keine ausreichenden Informationen über den Gesellschafterbestand verfügbar seien“.
Weitere Änderungen sind in Bezug auf den möglichen Missbrauch von nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen sowie die Berichtspflicht von Aufsichtsräten, die von Gebietskörperschaften entstand werden, vorgesehen.
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