Erkenntnisse zu Pegida
Berlin: (hib/STO) Um die Strömung „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/4068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3969). Wie die Regierung darin ausführt, fallen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu Pegida und ähnlichen Aktionsformen „ausschließlich Erkenntnisse unter dem Aspekt einer möglichen rechtsextremistischen Einflussnahme oder Steuerung an“. Bei Demonstrationen von Bogida (Bonn), Kögida (Köln), Dügida (Düsseldorf), Sügida (Suhl/Thüringen) und MVgida (Schwerin und Stralsund) seien rechtsextremistische Einflussnahmen beziehungsweise Steuerungen zu verzeichnen gewesen.
Pegida Deutschland habe sich eigenen Angaben zufolge am 9. Januar 2015 von den Aktionsformen in Bonn (Bogida), Köln (Kögida) und Düsseldorf (Dügida) distanziert, heißt es in der Antwort weiter. Als Begründung wurde laut Vorlage angegeben, dass Pegida „überparteilich sei und sich nicht von der Partei Pro NRW vereinnahmen lasse“.
Zur Frage, welche „rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Parteien wie NPD, Pro-Bewegung und Die Rechte“ in welcher Form die Pegida-Bewegung unterstützen, verweist die Bundesregierung darauf, dass über soziale Netzwerke von NPD, Pro NRW, Der III. Weg und Die Rechte zur Teilnahme an Veranstaltungen der Pegida aufgerufen und teilweise eine gemeinsame Anreise angeboten worden sei. Überwiegend habe es sich um eine passive Teilnahme an den Demonstrationen gehandelt.
Für Veranstaltungen der Strömung „Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Legida) hatten die Parteien NPD und Die Rechte über soziale Netzwerke zur Teilnahme aufgerufen, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Danach nahmen an fast allen Legida-Demonstrationen Personen des rechtsextremistischen Spektrums, meistens in passiver Form, teil.
Die Positionierung von Pegida zur Teilnahme von Rechtsextremisten wird der Bundesregierung zufolge „bereits in ihrem Logo (Hakenkreuz in den Mülleimer) und auch in der Distanzierung vom 9. Januar 2015 deutlich“. So sei bei einer Veranstaltung von Pegida NRW in Duisburg einem Mitglied der NPD vom verantwortlichen Organisator ein Redeverbot erteilt sowie Rechtsextremisten des Kreisverbandes Dortmund der Partei Die Rechte bei erneuter Teilnahme ein sofortiger Platzverweis angekündigt worden.
„Grundsätzlich versuchen die Organisatoren der Legida sich von Rechtsextremisten abzugrenzen“, schreibt die Bundesregierung ferner. Dies werde auch „durch das verwandte Logo (ein Hakenkreuz in den Mülleimer) deutlich“. Auch seien Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Anschauung im Positionspapier von Legida inzwischen entfernt worden.
In ihrer Antwort listet die Bundesregierung zudem 105 Veranstaltungen der Strömung Pegida oder nach deren Vorbild gegründeten Aktionsformen auf, die im Bundesgebiet zwischen dem 20. Oktober 2014 und dem 9. Februar 2015 stattfanden. Die angegebenen Teilnehmerzahlen liegen dabei zumeist im - überwiegend unteren - dreistelligen Bereich. Bei 15 Veranstaltungen lag die Teilnehmerzahl der Antwort zufolge zwischen zwölf und 94 und bei zwölf Veranstaltungen, die in Dresden, Leipzig, München und Suhl stattfanden, zwischen 1.000 und 7.500. Zwischen 10.000 und 18.000 Teilnehmer wurden laut Vorlage zudem bei fünf Veranstaltungen in Dresden und einer in Leipzig verzeichnet und 25.000 Teilnehmer bei einer weiteren Veranstaltung in Dresden.
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