Klimaschutzbericht 2015 vorgelegt
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht sich bei der Umsetzung des „Aktionsprogrammes Klimaschutz 2020“ auf einem guten Weg. Für „nahezu alle“ darin aufgeführten Maßnahmen sei die Umsetzungsplanung bereits „weit fortgeschritten“. Einige Maßnahmen seien bereits vollständig umgesetzt worden. Dies geht aus dem Klimaschutzbericht 2015 der Bundesregierung (18/6840) hervor. Der Bericht wird am Donnerstag zusammen mit einer Antwort (18/6763) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5489) im Plenum beraten.
Das Aktionsprogramm hatte die Bundesregierung vergangenes Jahr auf den Weg gebracht, um die nationalen Klimaschutzziele zu erfüllen. Demnach hätten die bisher auf den Weg gebrachten Anstrengungen nicht ausgereicht, um bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Stattdessen sei von einer Lücke zwischen fünf und acht Prozentpunkten auszugehen gewesen.
In dieser Einschätzung sieht sich die Bundesregierung auch durch den von einem Forschungskonsortium erstellten Projektionsbericht 2015 bestätigt, auf dem im Klimaschutzbericht verwiesen wird. Dieser prognostiziere in einem Mit-Maßnahmen-Szenario, das alle wesentlichen klima- und energiepolitischen Vorhaben bis 31. August 2014 berücksichtigt, eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 33,3 Prozent. Die Energiewirtschaft, die laut Projektionsbericht im Jahr 2020 39 Prozent vom gesamten CO2-Ausstoß verantworten wird, wird demnach ihren Ausstoß um 33 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert haben. Im Bereich-Verkehr (18 Prozent am Gesamtausstoß) werden es zwölf Prozent sein.
Die Maßnahmen des Aktionsprogrammes seien in dem Projektionsbericht nicht berücksichtigt, wird im Bericht betont. Aktualisierte Schätzung zu den tatsächlichen Minderungswirkungen der im Aktionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen seien für den Klimaschutzbericht 2016 vorgesehen.
In Hinblick auf die Umsetzung verweist der Klimaschutzbericht auf zahlreiche Bereiche, in denen Maßnahme angestoßen beziehungsweise umgesetzt worden seien. Bezüglich internationaler Zusammenarbeit wird unter anderem auf die „Klimaerklärung“ zwischen der Bundesrepublik und Brasilien verwiesen. Eine entscheidende Bedeutung misst die Bundesregierung auch dem Emissionshandel auf EU-Ebene bei. Dort sei mit der für 2019 geplanten Einführung der sogenannten Marktstabilisierungsreserve sowie damit zusammenhängender Maßnahmen ein „wichtiger Schritt“ gegangen worden, auch wenn Deutschland sich für ein Inkrafttreten in 2017 eingesetzt habe.
Im Bereich der Energiewirtschaft setzt die Bundesregierung laut Klimaschutzbericht auf den „Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz“ (Nape), der bis 2020 durch Reduzierung des Energieverbrauchs 25 bis 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent einsparen soll. Als Maßnahmen werden unter anderem bereits umgesetzte „verbesserte Förderungsbedingungen“ beim Energieeffizienprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Einführung eines „Nationalen Effizienzlabels“ für alte Heizungsanlagen zum 1. Januar 2016 angeführt. Zudem verweist die Bundesregierung in dem Bericht auf weitere, durch die Koalition angeschobene Vorhaben hin, die bis 2020 Einsparungen in Höhe von 22 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent erreichen sollen. Geplant sei etwa die schrittweise Stilllegung von Braunkohlekraftwerksblöcken, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich.
Neben Umsetzungsplanungen zu Maßnahmen in Bereichen wie Verkehr und Landwirtschaft gibt der Bericht zudem Auskunft über die Einrichtung des „Aktionsbündnis Klimaschutz“. Das mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen besetzte Gremium solle als Begleitgremium die Umsetzung des Aktionsprogrammes unterstützen. Zudem habe bereits eine Auftaktkonferenz und eine erste Dialogrunde im Rahmen des im Aktionsprogrammes beschlossenen „Dialog- und Beteiligungsprozesses“ für den Klimaschutzplan 2050 stattgefunden, heißt es in dem Bericht.
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