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10.12.2014 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 638/2014

Großer Aufwand durch Mindestlohngesetz

Berlin: (hib/HLE) Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen hat sich stark erhöht. „Der rapide Anstieg des Erfüllungsaufwands ist fast ausschließlich auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz zurückzuführen, das zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 9,7 Milliarden Euro hauptsächlich auf Seiten der Wirtschaft verursacht“, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3212) vorgelegten Jahresbericht 2014 des Nationalen Normenkontrollrates, der den Titel trägt „Folgekosten ernst nehmen - Chancen nutzen“. Zum Vergleich der Auswirkungen des Mindestlohngesetzes schreibt der Rat: Die zusätzliche Belastung im Berichtszeitraum von gut neun Milliarden Euro beträgt etwa das Dreifache des Erfüllungsaufwands, der seit Mitte 2011 insgesamt entstanden ist. Damit stehen Bundesregierung und Parlament wieder weitgehend dort, wo die Bemühungen um Bürokratieabbau und Kostensenkungen begonnen haben.“

Bei den weiteren belastenden Vorhaben der Regierung handelt es sich um vergleichsweise kleine Fälle im unteren zweistelligen Millionenbereich. Der Normenkontrollrat nennt die „Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung“, das FACTA-USA-Umsetzungsgesetz, die KfW-Verordnung und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Zu den entlastenden Vorhaben wird das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (659 Millionen Euro) gerechnet.

Der Normenkontrollrat ruft dazu auf, Transparenz über Folgekosten in Deutschland durch EU-Maßnahmen herzustellen. Mehr als die Hälfte aller durch die Gesetzgebung verursachten Kosten habe ihren Ursprung in Brüssel. Deshalb sei es von größter Bedeutung, dass die Bundesregierung möglichst früh ihren Einfluss für kostensparende Regelungen geltend mache. „Das ist bis heute nicht ausreichend der Fall“, kritisiert der Normenkontrollrat.

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