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28.11.2014 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 611/2014

Keine Hinweise zu „Nazi-Hintermännern“

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung hat keine neuen Hinweise zu möglichen „Nazi-Hintermännern“ des Bombenanschlags auf das Oktoberfest vom 26. September 1980. Das schreibt sie in einer Antwort (18/3259) auf eine Kleine Anfrage (18/3117) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In der Anfrage hatte sich die Fraktion nach eben solchen „Nazi-Hintermännern“ erkundigt und eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gefordert. Bei dem Bombenanschlag 1980 auf der Oktoberfestwiese wurden insgesamt 13 Menschen getötet und 211 verletzt, darunter 68 schwer. Als alleiniger Täter wurde damals der Rechtsextremist Gundolf Köhler von der bayrischen Polizei und dem Generalbundesanwalt ermittelt. An diesem Ergebnis bestünden auch „weiterhin gewichtige Zweifel“, begründete die Fraktion ihre Anfrage.

Konkret schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass viele der von der Fraktion genannten Behauptungen, auf welche sich die Fragen der Kleinen Anfrage stützen, nicht zuträfen. So sei ein angebliches Tagebuch des Bruders des Attentäters, das aus Sicht der Fraktion nicht ausreichend bei den Ermittlungen berücksichtigt worden sei, ein „Ringbuchkalender“ mit „offenbar rekonstruktiven“ Eintragungen von Angehörigen der Familie des Täters. Auch sei Zeugenaussagen auf mögliche Mittäter sehr wohl nachgegangen worden, nur hätten die Personen nicht identifiziert werden können beziehungsweise hätten sich die Zeugenaussagen zum Teil widersprochen oder hätten nicht bestätigt werden können. Dem Generalbundesanwalt lägen keine Beweise vor, nach denen Gundolf Köhler im Auftrag einer Sicherheitsbehörde gearbeitet hätte oder von einer solchen überwacht worden wäre.

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