Außergerichtliche Schlichtungsstellen
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsauschuss unterstützt die Zielrichtung einer EU-Richtlinie zur Schaffung außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Streitfälle zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Die Abgeordneten beschlossen daher in ihrer Sitzung am Mittwochmorgen mit den Stimmen von CDU/CSU-, SPD- und Linksfraktion, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, „soweit es um die Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates von 21. März geht“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte in der Sitzung der Überweisung an die Bundesregierung zu. Anders als die Ausschussmehrheit legte sie jedoch Wert auf die Zusatzformulierung, „soweit nach weiteren Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung über Schlichtungsstellen für Verbraucher zu suchen ist“.
In der Petition wird gefordert, entsprechend dem Vorbild des Versicherungsombudsmanns, einen „Ombudsmann für Verbraucher“ einzurichten. Verbrauchern, so heißt es zur Begründung, müsse die Möglichkeit einer gütlichen Einigung im gesamten Bereich des Verbraucherrechts zur Verfügung stehen.
In seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschusses darauf, dass es in Deutschland - abgesehen vom Versicherungsombudsmann, der seit dem Jahr 2001 tätig sei und bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro verbindlich gegen die angeschlossenen Versicherungsunternehmen entscheiden könne - eine Vielzahl vom Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitschlichtung gebe. Diese würde grundsätzlich auf freiwilliger Basis durchgeführt und von privaten und öffentlichen Trägern in den unterschiedlichsten Bereichen angeboten. Auch wenn dies nicht stets ausdrücklich durch Ombudsleute geschehe, werde doch in der Praxis der vom Petenten angestrebte Verbraucherschutz in zahlreichen Fällen bereits erreicht, heißt es in der Beschlussempfehlung. „Insoweit ist dem Anliegen zumindest teilweise entsprochen worden“, urteilt die Ausschussmehrheit.
Zugleich machen die Abgeordneten deutlich, dass sie die Zielrichtung der aufgeführten EU-Richtlinie, die eine Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher zum Ziel habe, ausdrücklich begrüßen. Mit der Richtlinie werde geregelt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen entsprechende außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung zu stellen. Dem Ausschuss erscheint die Petition geeignet, vor dem Hintergrund der nationalen Umsetzung der Richtlinie in Betracht gezogen zu werden.
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