Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Forderungen nach Schaffung einer gesetzlichen Pflicht für die Erstellung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen durch die Vermieter von Wohnungen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Der Petent fordert in der Eingabe, Vermieter zu verpflichten, auf Antrag des Mieters eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen auszustellen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Erstellung einer solchen Bescheinigung derzeit vom Wohlwollen des Vermieters abhänge. Ohne Vorlage einer solchen Bescheinigung aber scheide man als Mitbewerber um einen neuen Mietvertrag unter Umständen aus dem Kreis der Interessen aus.
Wie aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, besteht derzeit entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) kein Anspruch gegen den bisherigen Vermieter, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. In dem zugrundeliegenden Urteil des BGH wird darauf verwiesen, dass der Mieter zwar einen Anspruch auf eine Bescheinigung über die Zahlungseingänge habe, weiterreichende Ansprüche jedoch nicht existierten. Der BGH begründet dies damit, dass dem Vermieter selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses eine angemessene Prüffrist bis zur Freigabe der Mietsicherheit zustünde.
Die Bundesregierung, so heißt es in der Vorlage weiter, beobachte die weiteren tatsächlichen Entwicklungen auf diesem Gebiet und wolle prüfen, ob die Rechtsfrage des Anspruchs eines Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gegen den Vermieter einer generellen Regelung bedürfe. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, bei der laufenden Prüfung miteinbezogen zu werden.
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