Verfahren vor Schiedsgericht
Berlin: (hib/HLE) Das vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall angestrengte Verfahren vor einem internationalen Schiedsgericht wegen der Stilllegung deutscher Atomkraftwerke ist noch nicht abgeschlossen. Somit könne es auch noch keine Aussagen über die Auswirkung dieses Verfahrens auf die Haltung der Regierung zu internationalen Investitionsschutzabkommen geben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/2451) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2334). Die Bundesregierung kündigt an, dass sie den Bundestag unaufgefordert über den Fortgang des Schiedsverfahrens informieren und demnächst über ihre Klageerwiderung unterrichten will. In der Vergangenheit waren Informationen über das Verfahren an die Geheimschutzstelle gegeben worden, um den Bundestag unter Wahrung der Vertraulichkeitsanforderungen informieren zu können.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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