Keine Änderungen beim Verkehrslärmschutz
Berlin: (hib/MIK) Der Bundestag soll auf Änderungen bei der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Änderung der Sechszehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung, 18/1280) verzichten. Dies beschloss der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Dienstag Morgen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Mit der Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung will die Bundesregierung aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung in die Verkehrslärmschutzverordnung einarbeiten. Die neue Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) soll das bisherige Verfahren Schall 03 aus dem Jahr 1990 ersetzen.
Für die Koalition war die Änderung der Verordnung längst überfällig, da diese seit 1990 unverändert geblieben sei. In diesem Zeitraum habe es aber technische Veränderungen gegeben, die nun in die Verordnung eingearbeitet worden seien. Dies sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Entlastung der von Lärm betroffenen Bürger, betonte die Koalition.
Der Ausschuss nahm zugleich einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen an, in dem unter anderem gefordert wurde, dass die Umsetzung der geplanten EU-Lärmschutzrichtlinie nicht zu einer Senkung des Standards der neuen Verordnung führe. Weiter soll die Regierung eine standardisierte Beschreibung des Fahrflächenzustandes in Anlehnung an das Verfahren für das besonders überwachte Gleis entwickeln.
Die Opposition hielt die Verordnung für ein Provisorium, das nachgebessert werden müsse. Es sei nicht nachvollziehbar, dass nicht alle von Experten in einer Anhörung aufgezeichneten Probleme eingearbeitet worden seien, betonte die Fraktion Die Linke. Auch für Bündnis 90/Die Grünen ist die Verordnung ein Rückschritt für die betroffenen Menschen. Beide Fraktionen betonten, dass der Schienenbonus, der zu Beginn des nächsten Jahres abgeschafft wird, teilweise durch die Hintertür wieder eingeführt werde. „Den lärmgeschädigten Menschen wird nicht geholfen“, sagte der Sprecher der Grünen-Fraktion. Entschließungsanträge der Opposition, in denen unter anderem gefordert wurde, die Verordnung nicht in Kraft treten zu lassen, lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalition ab.
Der Bundestag befasst sich am Freitag abschließend mit der Verordnung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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