Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. Juni 2017, zahlreiche Vorlagen abschließend beraten und abgestimmt.
Außenwirtschaftsverordnung: Der Bundestag ist einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (18/12242, 18/12443 Nr. 2.3, 18/12630) gefolgt und hat damit darauf verzichtet, die deutsche Umsetzung einer Änderung der EU-Verordnung über restriktive Maßnahmen und Verbote gegen die Nordkorea aufzuheben. Verstöße gegen diese Verbote müssen von den EU-Mitgliedstaaten sanktioniert werden. Außerdem werden die 2016 vereinbarten Änderungen des sogenannten Wassenaar Arrangements für konventionelle Rüstungsgüter in nationales Außenwirtschaftsrecht umgesetzt. Zudem wird festgelegt, dass eine umfassende Kontrolle aller Dieselmotoren, die für Unterseeboote geeignet sind, gewährleistet ist.
Ausstellungsvergütung: Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/12094), mit dem eine Ausstellungsvergütung für bildende Künstler gefordert wird. Danach sollte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Vergütung im Urheberrecht zu verankern. Der professionelle Kunsthandel mit seinen Galerien und Verkaufsausstellungen sollte jedoch ausgenommen werden. Für die öffentliche Nutzung und Verwertung der Werke sei im Urheberrecht für Künstler aller Sparten mit Ausnahme der bildenden Kunst eine Vergütung vorgesehen, heißt es im Antrag der Linken. Hintergrund dieser Ausnahme sei die Annahme gewesen, dass sich bildende Künstler allein durch den Verkauf ihrer Werke oder die Nutzung von Abbildungen dieser Werke finanzieren können und dass Ausstellungen vorrangig diesem Zweck dienen. Eine Studie des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) habe jedoch gezeigt, dass trotz reger Ausstellungsbeteiligung zwei Drittel der befragten Künstler konstant weniger als 5.000 Euro pro Jahr durch den Verkauf ihrer Werke verdienen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (18/12910) zugrunde.
Bodenmarkt: Der Bundestag hat den Antrag der Fraktion Die Linke (18/12551) abgelehnt, den Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren zu stoppen und den Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger zu regulieren. Die Linke wollte damit die Intransparenz auf dem Bodenmarkt überwinden. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/11601) vor, wonach Landwirten mithilfe eines Fünf-Millionen-Euro-Förderprogramms unter die Arme gegriffen werden sollte. Das Bundesprogramm mit dem Titel „Zugang zu Land? Chancen für neue Betriebe ermöglichen“ sollte dazu dienen, die Beratung und das Coaching für Betriebsneugründer und Betriebsabgebende auszubauen, die außerfamiliäre Hofnachnachfolge zu unterstützen sowie alternative Ansätze für den Zugang zu Bewirtschaftungsflächen zu fördern. Der Landwirtschaftsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/12878).
Lebensmittelretter: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke über die Entkriminalisierung von sogenannten Lebensmittelrettern (18/12364) abgelehnt. Die Linke hatte sich daran gestört, dass Menschen, die sich vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aneignen, wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt und zu hohen Geldstrafen verurteilt werden können. Weil jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen werden, obwohl ein Großteil davon noch genießbar sei, sollte die Bundesregierung den Handel verpflichten, genießbare Waren, die aus dem Verkauf genommen wurden, kostenfrei an interessierte Personen oder gemeinnützige Einrichtungen weiterzureichen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ernährungsausschusses (18/12635) zugrunde.
Tierversuche: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Die Linke zu Alternativen zu Tierversuchen (18/11724) ab. Die Linken forderten unter anderem einen Ausbau der Förderstrukturen für alternative Methoden und tierversuchsfreie Forschung. Zudem sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Linken einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach „Tierversuche, die mit schweren und voraussichtlich lang anhaltenden Schmerzen und Leiden verbunden sind, verboten werden“. Auch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine samt dem „Recht einer Anfechtungsklage gegen Tierversuche“ sollte laut Antrag eingeführt werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/12981) zugrunde.
Stuttgart 21 I: Das Plenum lehnte die Forderung der Fraktion Die Linke über die Offenlegung von Gutachten zur Deutschen Bahn AG ab. In einem Antrag (18/11011) hatten die Abgeordneten die Bundesregierung konkret aufgefordert, „in ihrer Rolle als Vertreterin des Eigentümers der Deutschen Bahn AG“ für eine Veröffentlichung des von der Beratungsgesellschaft KPMG sowie dem Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner AG erstellten Gutachtens „Überprüfung des Berichtes zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21“ zu sorgen. Weiterhin verlangte die Linksfraktion, den Bericht des Bundesrechnungshofs an das Bundesfinanzierungsgremium zum Projekt Stuttgart 21 vom 8. September 2016 zu veröffentlichen. Der Verkehrsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/12528).
Stuttgart 21 II: Der Bundestag lehnte ferner eine Forderung zur kritischen Prüfung der Kostenentwicklungen beim Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 ab. Dies hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/9039) gefordert. Die Bundesregierung sollte deshalb die Ergebnisse der im Frühjahr 2016 vom Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG beauftragten Gutachten über die Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 und weitere mit dem Projekt verbundene Aspekte dem Deutschen Bundestag zuleiten und veröffentlicht lassen, forderten die Abgeordneten in dem Antrag. Weiter sollte die Regierung dafür sorgen, dass eine realistische Gegenüberstellung der Kosten für den Weiterbau des Projektes sowie für Projektmodifizierungen erstellt und dass die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm schnellstmöglich fertig gestellt und für den Fernverkehr in Betrieb genommen wird. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/9863) zugrunde.
Managergehälter I: Die Abgeordneten lehnten ebenso einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Deckelung des Steuerabzugs für Managergehälter ab. In einem Antrag (18/11176) erhob die Fraktion dazu mehrere Forderungen, um eine „Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern, Abfindungen und Versorgungszusagen durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen“. So sollte der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf eine Million Euro pro Kopf und der Betriebsausgabenabzug von Gehältern auf 500.000 Euro pro Kopf begrenzt werden. Zu den weiteren Forderungen gehörte eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen. Erfolgsbeteiligungen sollten grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens geknüpft werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/12627) zugrunde.
Managergehälter II: Der Bundestag lehnte die Forderung der Fraktion Die Linke nach einer Kürzung der Gehälter von Managern ab. Die Fraktion hatte in einem Antrag (18/9838) verlangt, die Bundesregierung solle die gesetzlichen Vorgaben schaffen, „dass die Gesamtbezüge eines einzelnen Vorstandsmitgliedes nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe betragen dürfen“. Der Bundestag stimmte über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ab (18/11201). Angesichts des Diesel-Abgasskandals und vor dem Hintergrund der Verwicklung der Deutschen Bank in dubiose Hypothekengeschäfte in den USA entstehe der Eindruck, „dass ein extremes Missverhältnis zwischen Leistung und Bezügen existiert und zudem die hoch bezahlte Tätigkeit offensichtlich nahezu ohne persönliche Verantwortung und Haftung erfolgt - dies auch bei organisiertem Rechtsbruch des Konzerns“, so die Fraktion. So verdiene ein VW-Vorstandsmitglied ein Mehrhundertfaches eines Mitarbeiters der untersten Entgeltstufe. Unangemessen hohe Vorstandsvergütungen seien auch in vielen anderen Unternehmen zu finden.
Unternehmensmitbestimmung: Abgelehnt hat der Bundestag die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Unternehmensmitbestimmung. In einem Antrag (18/10253) hatte die Fraktion auf die Vorteile einer solchen Mitbestimmung für die Produktivität, die Rentabilität und die Kapitalmarktbewertung von Unternehmen hingewiesen. Die Grünen forderten von der Bundesregierung, Gesetzeslücken zu schließen. So sollten unter anderem Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 sollte auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollten in die Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden. Außerdem forderten die Grünen Sanktionen, wenn Unternehmen das Mitbestimmungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz nicht anwenden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Arbeitsausschusses (18/12861) zugrunde.
Arbeit 4.0: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10254) ab, wonach die Chancen der digitalen Arbeitswelt allen Menschen zugutekommen müssten. Die Bundesregierung müsse die Voraussetzungen dafür schaffen, indem sie die Empfehlungen der früheren Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ berücksichtigt, so die Grünen, denen es unter anderem darum ging, Arbeitszeiten und Arbeitsorte stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten auszurichten. Arbeitsschutz und betriebliche Mitbestimmung sollten so weiterentwickelt werden, dass sie gesundheitlichen Risiken der Digitalisierung wirkungsvoll begegnen können. Der Beschäftigtendatenschutz sollte gestärkt und die informationelle Selbstbestimmung sichergestellt werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Arbeitsausschusses (18/12991) zugrunde.
Kettenbefristung: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag der Linken (18/4098), Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen abzuschaffen. Die Fraktion hatte ihre Initiative damit begründet, dass nahezu jeder zweite Arbeitsvertrag nur noch befristet abgeschlossen werde und davon besonders Frauen und junge Beschäftigte betroffen seien. Dies bedeute für die Betroffenen aber in hohem Maße eine unsichere Lebens- und Berufsperspektive und sei deshalb „hochproblematisch“, heißt es in dem Antrag. Die Linke forderte die Bundesregierung deshalb auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vorzulegen. Darin sollte festgelegt werden, dass bei demselben Arbeitgeber der Abschluss eines mit Sachgrund befristeten Vertrages höchstens zweimal aufeinanderfolgend zulässig ist. Ein sachlich befristeter Arbeitsvertrag sollte höchstens einmal verlängert werden dürfen. Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund wollte Die Linke grundsätzlich abschaffen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Arbeitsausschusses (18/8457) zugrunde.
Engagement: Abgelehnt hat der Bundestag eine von Bündnis 90/Die Grünen geforderte Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts (18/12559). Das Gemeinnützigkeitsrecht bedürfe der Anpassung und Modernisierung, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. Die heutigen Regelungen hätten dazu geführt, dass Akteure mit gleichen oder ähnlichen Aktivitäten in dem einen Bundesland als gemeinnützig gelten würden und in dem anderen nicht. Gemeinnützige Organisationen würden zudem bei politischen Äußerungen Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. Dagegen sei steuerbegünstigten Berufsverbänden die Beeinflussung der politischen Willensbildung ohne Beschränkung erlaubt. Der Abstimmung über den Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/12973) zugrunde.
Gründungskultur: Das Parlament lehnte auch einen weiteren Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12369) für eine Unterstützung für Gründungswillige ab. Unter der Überschrift „Für eine neue Gründungskultur in Deutschland“ hatten die Grünen an die Bundesregierung appelliert, die Finanzierung von Gründungen durch den leichteren Zugang zu Mikrokrediten zu verbessern. Gesetzlich versicherte Selbständige mit geringem Einkommen sollten bei den Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/13005) zugrunde.
Rückkehrecht in Vollzeit: Der Bundestag lehnte einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12794) ab, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt wird. Ohne ein Rückkehrrecht zu einem höheren Arbeitsvolumen und Verdienst drohe vielen betroffenen Frauen Altersarmut, so die Grünen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Arbeitsausschusses (18/129084) zugrunde.
Mikroplastik: Der Bundestag lehnte darüber hinaus einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10875) ab, stärker gegen Umweltverschmutzung durch freigesetzte Mikroplastik aus Kosmetika und Waschmitteln vorzugehen. Die Grünen hatten von der Bundesregierung verlangt, Mikroplastik, also alle synthetischen Polymere, die kleiner als fünf Millimeter sind, gesetzlich aus Kosmetika, Körperpflege-, Reinigungs- und Waschmitteln zu „verbannen“. Die Bundesregierung sollte sich nach dem Willen der Grünen zudem auf europäischer Ebene dafür einsetzen, das Arbeitsprogramm der Ökodesign-Richtlinie auf dieses Themenfeld zu erweitern. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/13004) zugrunde.
Pestizide I: Der Bundestag lehnte einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7240) zur Reduzierung des Einsatzes von Schädlingsbekämpfungsmitteln in der Landwirtschaft ab. Die Fraktion forderte, Pestizide zu reduzieren und dadurch Mensch und Umwelt zu schützen. Es wurde ein Pestizidreduktionsprogramm angeregt, das die Landwirtschaft langfristig in die Lage versetzen sollte, weitestgehend ohne Pestizide auszukommen. Darüber hinaus sollte ein Maßnahmenpaket erstellt werden, um den Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat in Unkrautvernichtungsmitteln in der Landwirtschaft zu beenden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/12980 Buchstabe a) zugrunde.
Pestizide II: Ebenso abgelehnt wurde der Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12382), die Anwendungsmengen an Pestiziden in Deutschland zu reduzieren. Die Grünen hatten gefordert, dass die Bundesregierung den Einsatz besonders problematischer Stoffe wie der Totalherbizide Glyphosat und Glufosinat und der bienengefährdenden Neonikotinoide beendet. Außerdem sollten klare Reduktionsziele mit Kennzahlen und Zeitfenstern sowie die Leitlinien der „guten fachlichen Praxis“ verbindlich und rechtssicher definiert werden. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/12980 Buchstabe b) zugrunde.
Bienengift: Die Abgeordneten lehnten einen weiteren Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12384) ab, bienengiftige Insektizide zu verbieten. Die Bundesregierung sollte das von der EU-Kommission geplante Verbot der Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Außenbereich offensiv unterstützen. Des Weiteren forderten die Abgeordneten, unabhängig von der Entwicklung auf EU-Ebene nach dem Vorbild Frankreichs entsprechend dem Vorsorgeprinzip die Zulassung von Pestizidformulierungen mit Neonikotinoiden sowie mit Fipronil zu widerrufen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses (18/12980 Buchstabe c) zugrunde.
Verkehrspolitik: Der Bundestag lehnte einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/7887) ab, die Verkehrspolitik auf die Klimaschutzziele auszurichten. Deshalb sollte die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ grundlegend überarbeiten und ein Konzept „Klimaschutz im Verkehr“ mit verbindlichen Kohlendioxid-Reduktionszielen vorlegen. Darüber hinaus sollte die Regierung einen zukunftsfähigen Bundesnetzplan vorlegen, der für ein nachhaltiges Verkehrssystem die infrastrukturelle Grundlage schafft. Außerdem sollte sie die Bahnpolitik endlich auf eine Wachstumsstrategie ausrichten, die durch Einführung des Deutschland-Taktes eine Verdoppelung des Schienenverkehrsanteils in Personen- und Güterverkehr bis 2030 zum Ziel hat. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/9819) zugrunde.
Nahverkehr: Die Abgeordneten lehnten einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10978) für einen fairen Wettbewerb und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten im Nahverkehr ab. Darin hatten sie die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den weitgehenden Konkurrenzschutz des Personenbeförderungsgesetzes für sogenannte eigenwirtschaftliche Verkehre abbaut. Zugleich sollten die Kompetenzen der kommunalen Aufgabenträger so erweitert werden, dass öffentliche Interessen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgesetzt und auch soziale und ökologische Standards definiert werden können. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/12875) zugrunde.
Islamismus: Die Abgeordneten lehnten einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10477) ab, in dem die Fraktion eine „bundesweite Präventionsstrategie gegen den gewaltbereiten Islamismus“ gefordert hatte. Die Bundesregierung sollte ein Konzept für die Entwicklung einer solchen Strategie erarbeiten. Zu den Eckpunkten sollte dabei der Vorlage zufolge die Einrichtung eines bundesweiten Präventionszentrums gehören. Dieses sollte eine Strategie erarbeiten, deren Durchführung begleiten und koordinieren, sie evaluieren und anschließend fortentwickeln. Die Strategie entwickeln sollten laut Antrag zivilgesellschaftliche und staatliche Akteure „gemeinsam und auf gleicher Augenhöhe“. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/12996) zugrunde.
Schutz von Journalisten: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/5839) ab, als Konsequenz aus der Netzpolitik.org-Affäre die Pressefreiheit zu stärken, Hinweisgeber besser zu schützen und die Unabhängigkeit der Generalbundesanwaltschaft zu sichern. Die Generalbundesanwaltschaft hatte nach Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs wegen Landesverrats eingeleitet. Auslöser für die Anzeigen, die „gegen unbekannt“ gestellt worden waren, waren Veröffentlichungen von als vertraulich eingestuften Haushaltsplänen des BfV. Darüber hinaus stimmten die Abgeordneten über einen Antrag der Grünen (18/10036) ab, der die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Medien oder ihre Mitarbeiter, wie sie gegen das Internetportal netzpolitik.org eingeleitet worden waren, erschweren sollte. So sollte im Strafgesetzbuch präziser definiert werden, was ein Staatsgeheimnis ist. Verschiedene gesetzliche Bestimmungen, aufgrund derer sich Medientätige in Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen könnten, sollten gestrichen oder neu gefasst werden. Zudem sollten Journalisten in Strafverfahren besser vor Durchsuchungen und Beschlagnahmen geschützt werden. Mehr Schutz sollten auch sogenannte Whistleblower erhalten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/12416) zugrunde.
Landesverrat: Der Bundestag lehnte einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10037) ab, indem es um Lehren aus Affäre um das Internetportal netzpolitik.org im vergangenen Sommer ging. Gegen dieses hatte der Generalbundesanwalt zunächst wegen des Verdachts auf Landesverrat ermittelt, diese Ermittlungen dann aber nach einer Intervention des Justizministeriums eingestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe festgestellt, so die Grünen, dass dabei eine Weisung erfolgt sei. Damit sei „die anderslautende Auskunft der Bundesregierung widerlegt, der für Justiz zuständige Bundesminister habe zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch gemacht“, heißt es in dem Antrag. Die Grünen forderten nunmehr ein Gesetz, „mit dem das externe Einzelfallweisungsrecht des Bundesjustizministers gegenüber dem Generalbundesanwalt ausdrücklich auf evident rechtsfehlerhafte Entscheidungen sowie Fehl-oder Nichtgebrauch von Ermessen beschränkt wird und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die transparente Ausübung eines solchen Weisungsrechts konkret definiert werden“. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/12637) zugrunde.
In-Camera-Verfahren: Der Bundestag lehnte einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Neuregelung des sogenannten In-Camera-Verfahrens nach Paragraf 99 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (18/3921) ab. In-Camera-Verfahren sind Zwischenverfahren in Verwaltungsprozessen, in denen es um Informationen geht, die von Behörden als geheimhaltungsbedürftig erklärt und daher nicht in das Hauptsacheverfahren eingebracht werden. In dem Zwischenverfahren, für das eigene Spruchkörper eingerichtet worden sind, wird die behördliche Entscheidung unter Ausschluss des Klägers überprüft. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (18/11791) zugrunde.
Abgas-Betrug: Der Bundestag lehnte mehrere Anträge zum Abgas-Betrug ab. Die Linke hatte in ihrem Antrag (18/6325) die Bundesregierung aufgefordert, zum Schutz der abhängig Beschäftigten aktiv darauf hinzuwirken, dass die Folgen des organisierten Betrugs bei VW nicht auf die Mitarbeiter abgewälzt werden. Zudem sollte die Regierung eine unabhängige Kommission einsetzen, die mit der Erarbeitung eines umfassenden Berichts zum Abgasskandal beauftragt wird. Außerdem sollte das Umweltbundesamt eine der realen Fahrpraxis gerecht werdenden Untersuchung der Abgasemissionen sowie des Kraftstoffverbrauchs aller in Deutschland zugelassenen Diesel-Pkw vornehmen. Unzutreffende Angaben beim Spritverbrauch und beim Schadstoffausstoß von Pkw sollten zudem beendet werden. Dies forderten die Grünen in einem weiteren Antrag (18/6070), der ebenfalls keine Mehrheit fand. Dazu sollte die Bundesregierung unter anderem das Kraftfahrtbundesamt beauftragen, unabhängige stichprobenartige Nachtests für Abgase und Kohlendioxidemissionen regelmäßig durchzuführen. Weiter sollte sich die Regierung gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission unter anderem dafür einsetzen, den „realistischeren“ weltweiten Verbrauchszyklus „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ im Jahr 2017 einzuführen. Die Grünen forderten zudem in einem Antrag (18/6334), aus dem Pkw-Abgasskandal Konsequenzen zu ziehen und die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu sichern. Deshalb sollten die Ursachen konsequent aufgearbeitet und größtmögliche Transparenz über Verbrauch von Emissionen hergestellt werden. Um dies zu erreichen, sollten Prüfungen für Diesel- und Benzinmodelle im realistischen Fahrbetrieb hinsichtlich des Emissionsverhaltens eingeführt werden und die Abgas-Feldüberwachung des Umweltbundesamtes gestärkt werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (18/7533) zugrunde.
Bekämpfung von Antisemitismus: Der Bundestag lehnte einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ (18/12784) ab. Darin schreibt die Fraktion, der im April vorgelegte Bericht des vom Bundestag eingesetzten „Expertenkreis Antisemitismus“ mache deutlich, „dass Antisemitismus in weiten Teilen der Gesellschaft verbreitet ist und antisemitische Straftaten weiterhin zur traurigen Realität Deutschlands zählen“. Auch mache er deutlich, „welchen Handlungsbedarf es seitens der Politik, der Strafverfolgungsbehörden, im Bildungsbereich, der Zivilgesellschaft und der Präventionsarbeit gibt, um Antisemitismus nachhaltig zu bekämpfen, antisemitischen Einstellungen vorzubeugen und Betroffene zu unterstützen“. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/12982) zugrunde.
Ehrenamtliches Engagement: Das Plenum lehnte einen Antrag der Grünen (18/12802) ab, der darauf abzielte, das freiwillige und ehrenamtliche Engagement im Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe zu stärken. Die Grünen wollten den Anteil von Frauen in den Organisationen und deren Führungspositionen erhöhen und sie dafür öffnen, Menschen mit Migrationshintergrund einzubeziehen. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden zu ermitteln, wie der aktive Dienst für Menschen mit Behinderungen geöffnet werden kann und wie Kinder und Jugendliche langfristig für das Engagement gewonnen und der Übergang von Jugendorganisationen zu aktiven Einheiten verbessert werden können. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/12985) zugrunde.
Verhütung von Folter: Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag von Bündnis 90/Die Günen (18/12544), der eine Reform und Stärkung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter zum Ziel hatte. Der knappen personellen und finanziellen Ausstattung der Stelle stehe ein breiter Zuständigkeitsbereich gegenüber, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/12544). „Darunter fallen über 13.000 Einrichtungen, darunter Justizvollzugsanstalten, stationäre Pflegeeinrichtungen, psychiatrische Kliniken und Abschiebungshafteinrichtungen.“ Die Nationale Stelle könne aus Kapazitätsmangel allerdings nur einen sehr kleinen Anteil dieser Einrichtungen selbst besuchen. Arbeitsweise, Ausstattung und Organisation müssten deshalb weiter verbessert werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/13006) zugrunde.
Südsudan: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11732 neu) ab, wonach die Bundesregierung dazu beitragen sollte, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord in Südsudan zu verhindern. „Die südsudanesische Regierung ist für den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten verantwortlich und derzeit nicht in der Lage, ihre Zivilbevölkerung vor der endemischen Gewalt zu schützen“, heißt es in dem Antrag. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/13008) zugrunde.
Abgesetzt: Entschließungsantrag zum Wehrbericht 2016: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Entschließungsantrag der Grünen (18/12574) zum Jahresbericht 2016 des Wehrbeauftragten (18/10900), in dem die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert hatte, einen Zeitplan über die von Verteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) im Fall Franco A. angekündigten Reformen vorzulegen.
Hochschulpakt: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grünen (18/1337) ab, der die Bundesregierung auffordert, die zweite Phase des Hochschulpaktes zu finanzieren, so wie es in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschlossen worden ist. Darüber hinaus sollte Vorsorge für die Finanzlücke getroffen werden, die aufgrund höher ausgefallener Studienplatznachfrage in den letzten beiden Jahren aufgetreten sei, schreiben die Grünen. Die Hochschulen in Deutschland seien zentrale Orte der Wissensgesellschaft und -ökonomie, die Anforderungen an sie hätten sich ständig erhöht. Gemeinsam mit den Bund-Länder-Sonderprogrammen „Pakt für Forschung und Innovation“, der „Exzellenzinitiative“ und dem „Qualitätspakt Lehre“ seien durch den Hochschulpakt in den letzten Jahren erhebliche zusätzliche Mittel in das Wissenschaftssystem investiert worden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (18/4112) zugrunde.
Digitale Bildung: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Grünen (18/6203) ab, die Bundesregierung aufzufordern, die Zugangsmöglichkeiten für digitale Bildung zu erweitern. Es müsse der flächendeckende Breitbandausbau, von dem auch Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen profitieren können, vorangebracht werden. Hinsichtlich der schulischen Bildung gelte es, schulische Ganztagsangebote auszubauen, um insbesondere die „digitale Spaltung“ der Gesellschaft zu überwinden. Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion (18/10474), der alle Ansätze des Bundes aufeinander abstimmen sollte, um mit den Ländern und Kommunen über eine gemeinsame Strategie zu verhandeln. Ferner sollten Konzepte für das Lernen in der digitalen Welt auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden und die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Digitalpakt Deutschland beginnen kann. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (18/12926) zugrunde.
Internationale Wissenschaft: Die Abgeordneten lehnten einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10359) ab, wonach die Bundesregierung ihre Internationalisierungsstrategie in Wissenschaft und Forschung überarbeiten sollte. Die Freiheit von Wissenschaftlern in Deutschland wie auch in den Staaten, mit denen Deutschland kooperiert, sollte gefördert werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (18/129359 zugrunde.
Bildungsbericht: Der Bundestag lehnte einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/10248) ab, die Umsetzung der Empfehlungen des Nationalen Bildungsberichts für ein gerechteres Bildungssystem in Kooperation mit den Ländern unverzüglich anzugehen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (18/12927) zugrunde.
BAföG: Der Bundestag lehnte Anträge der Linken (18/10012) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/11178) zum BAföG ab. Die Linke hatte unter anderem gefordert, das BAföG um mindestens zehn Prozent anzuheben. Ferner sollte die Ausbildungsförderung als rückzahlungsfreier Vollzuschuss gewährt werden. Zudem forderte die Fraktion, die Wohnkostenpauschalen an die tatsächlichen Mietpreise anzupassen. Außerdem sollten die Leistungen nach dem BAföG auch für Personen mit einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis spätestens nach drei Monaten und nicht erst nach 15 Monaten gewährleistet werden. Die Grünen verlangten in ihrem Antrag, zum Herbst 2017 die BAföG-Sätze um sechs Prozent und die Freibeträge vom Einkommen von Eltern, Ehepartnern, Lebenspartnern sowie von Auszubildenden um drei Prozent zu erhöhen. Zudem sollten im BAföG geeignete Indexierungen für dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhungen von Fördersätzen und Freibeträgen eingeführt werden. Zur angemessenen Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten sollte die bisherige Mietkostenpauschale regional gestaffelt an regionale Durchschnitte angepasst werden. Die Förderhöchstdauer für Studenten, die nahe Angehörige pflegen, sollte generell erhöht werden und eine Teilzeitförderung sollte für Studenten ermöglicht werden, die aufgrund von Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Behinderung oder schwerer chronischer Krankheit kein Vollzeitstudium aufnehmen können. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses zugrunde (18/12925).
Arzneimittel: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/10561) ab, in dem gefordert worden war, in Deutschland den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Nach dem Willen der Linken sollten auch die Zuzahlungen bei Medikamenten abgeschafft werden. In einem ebenfalls abgelehnten Antrag (18/12090) hatte die Fraktion festgestellt, kranke Menschen würden durch Zuzahlungen belastet. Dies sei sozial ungerecht, weil Kranke dadurch mehr zur Finanzierung der Krankenversicherung beitragen müssten als Gesunde. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11607), die angesichts des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein Versandhandelsverbot in Deutschland für den falschen Weg halten. Stattdessen sprachen sie sich für in der Höhe begrenzte Apothekenabgabepreise aus. Zudem müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Patienten vermieden und eine Benachteiligung heimischer Apotheken verhindert werden. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/12732) zugrunde.
Flüchtlingshilfe: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8221) ab, die die ehrenamtliche Arbeit in der Flüchtlingshilfe stärker unterstützen wollte. Die Grünen wollten die Bundesregierung auffordern, in Kooperation mit den Bundesländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft ein umfassendes Engagementkonzept zu erarbeiten. So sollten nach dem Willen der Fraktion die ehrenamtliche Arbeit durch die Einrichtung von kommunalen Koordinationsstellen und eine zentrale Online-Plattform vernetzt, Vereine und Initiativen durch unbürokratische und transparente Förderstrukturen unterstützt und Ehrenamtler fachlich und organisatorisch beraten werden. Zudem setzten sich die Grünen dafür ein, dass alle Freiwilligendienste für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete geöffnet werden. Ebenso müssten Ehrenamtler in der Flüchtlingshilfe besser vor rechtsextremistischer Gewalt geschützt werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/13011) zugrunde.
Kinderschutz: Der Bundestag lehnte auch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9054) ab, der den Kinderschutz und die Prävention ausbauen wollte, damit Kinder gut aufwachsen können. In dem Antrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf einzubringen, „mit dem die Kooperation zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen einschließlich Qualitätsvorgaben und Finanzierungsmöglichkeiten verbindlicher geregelt wird“. Außerdem sollten auch freie Träger der Jugendhilfe in die Pflicht zur Qualitätsentwicklung einbezogen werden. Des Weiteren sollte nach den Vorstellungen der Grünen die Regelung zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für ehrenamtlich Engagierte praktikabler gestaltet und entbürokratisiert werden, sodass unnötige Hürden für die Engagierten – bei gleichzeitig hohen Kinderstandards – vermieden werden. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/11913) zugrunde.
Ausbau von Freiwilligendiensten: Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12804) ab, Freiwilligendienste auszubauen und weiterzuentwickeln, Engagement anzuerkennen und attraktiver zu machen. Darin wurde die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, entsprechend der hohen Nachfrage 100.000 auf alle Formate verteilte zusätzliche Freiwilligendienstplätze für unter 27-Jährige zu fördern und allen unter 27-Jährigen nach dem freiwilligen Jahr einen Bonus von 1.500 Euro für den Start ins Leben zu zahlen. Mit einer Informations- und Imagekampagne für alle Freiwilligendienstformate sollten gezielt bisher unterrepräsentierte Zielgruppen angesprochen und auf den Nutzen für die Gesellschaft, die Chancen und den persönlichen Mehrwert eines Freiwilligendienst mit erweitertem Bildungs- und freiwilligem Coachingprogramm aufmerksam gemacht werden, heißt es in dem Antrag. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (18/13012) zugrunde.
Soziale Gerechtigkeit: Der Bundestag lehnte den Antrag der Linksfraktion (18/11796) nach einem Programm für soziale Gerechtigkeit ab. Darin hatte Die Linke die Zuständigkeit der Bundesregierung für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung kritisiert. „Dieses Verfahren führt streckenweise zu einer geschönten Darstellung der Wirklichkeit“, schreiben die Abgeordneten. Sie forderten deshalb, die Zuständigkeit auf eine unabhängige Sachverständigenkommission unter Beteiligung von Armut betroffener Personen zu übertragen. Die Kommission sollte Maßnahmen gegen Armut und soziale Ungleichheit erarbeiten, insbesondere gegen sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit und Einkommensungleichheit. Außerdem sollte sie ein Programm zur Durchsetzung sozialer Grundrechte entwickeln. Abgestimmt wurde zudem der Antrag der Linken (18/9666), Kinderarmut besser zu bekämpfen. Die Bundesregierung sollte einen Aktionsplan gegen Kinderarmut auflegen, weil Kinderarmut „eines der prägendsten und gravierendsten Probleme in diesem Land“ sei. Soziale Sicherheit sei aber ein soziales Menschenrecht und damit unverzichtbar zur Verwirklichung des Kindeswohls, schreiben die Abgeordneten. Abgelehnt wurde überdies ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12557), ein umfassendes Konzept gegen Armut und Ungleichheit vorzulegen. Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht zeige, dass es den Menschen in Deutschland im Schnitt gut gehe, er zeige aber auch, dass der Wohlstand nicht bei allen ankomme. Ungleichheit und Armut bewegten sich trotz der guten Rahmenbedingungen seit Jahren auf Rekordniveau, schreiben die Grünen. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses (18/12863) zugrunde.
Europäische Union der Abrüstung und des Friedens: Der Bundestag hat einen Antrag der Linken (18/10629) abgelehnt, in dem sich die Fraktion gegen Pläne zur Schaffung einer „europäischen Verteidigungsunion“ wendet. Seit dem Brexit-Referendum werde diese Forderung deutlich forciert, auch die Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten diene als Anlass und Rechtfertigung für den beschleunigten Ausbau der militär-, verteidigungs- und rüstungspolitischen Integration in der Europäischen Union, heißt es darin. Dazu hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (18/11028) vorgelegt. Eine weitere Militarisierung der EU-Politik ist aus Sicht der Linken kein geeignetes Mittel, um den EU-Integrationsprozess zu retten. „Sie ist auch kein Beitrag zur Sicherheit Europas, die bereits durch militärische Muskelspiele sowie durch die Erosion der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa destabilisiert ist.“ Die Linke forderte von der Bundesregierung, sich für eine dem Frieden verpflichtete Politik der EU einzusetzen, die ihrerseits das Gewaltverbot, so wie es in der UN-Charta formuliert ist, achtet. Die Pläne einer europäischen Verteidigungsunion lehnte die Fraktion ab. Stattdessen wollte sie die auswärtige Politik der EU strikt auf zivile Instrumente orientieren.
Abgesetzt: Ghetto-Renten: Abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (18/9029). Ehemalige Ghettobeschäftigte sollten nach den Vorstellungen der Fraktion Die Linke unabhängig von erfüllten Wartezeiten einen Anspruch auf Zahlung einer Rente nach dem Ghetto-Rentengesetz erhalten. Die Linke hatte darauf verwiesen, dass sich für Menschen, die während des Nationalsozialismus in einem Ghetto gearbeitet haben, ein Rentenanspruch erst nach fünfjähriger Wartezeit in Form von Beitrags- oder Ersatzzeiten begründet. Dies führe in der Praxis dazu, dass viele Betroffene keine Rentenzahlungen erhalten, wenn sie diese Wartezeiten-Regelung nicht durch Beitragszeiten in Deutschland oder ihren Heimatländern beziehungsweise durch die Anrechnung von Ersatzzeiten erfüllen. Die Linke schlug deshalb vor, dass bei allen ehemaligen Ghetto-Beschäftigten „die Fiktion einer subsidiären, lückenfüllenden, mindestens fünfjährigen Wartezeit“ gelten soll, sofern diese nicht bereits durch andere Beitrags- oder Wartezeiten erfüllt ist. „Erst durch die Wartezeit-Fiktion wird für die betroffene Gruppe die Rente als eine Entschädigung zahlbar gemacht“, schreibt Die Linke.
US- und Nato-Stützpunkt Ramstein: Abgelehnt hat der Bundestag zudem den Antrag der Linken (18/10863), den US- und Nato-Stützpunkt Ramstein in der Pfalz zu schließen (18/10863). Dazu hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (18/11245). „Nach dem Grundgesetz dürfen deutsche Hoheitsträger auf oder über deutschem Hoheitsgebiet keine völkerrechtswidrigen Handlungen vornehmen beziehungsweise Zustände dulden“, heißt es in dem Antrag der Linken. Somit dürften sie auch keine Überflugrechte gewähren oder Signalweiterleitungen dulden, „wenn diese etwa von ausländischen Streitkräften im Rahmen völkerrechtswidriger Militäraktionen in Anspruch genommen werden sollen“. Die Bundesregierung sollte unter anderem aufgefordert werden, die Stationierungsabkommen mit den USA und der Nato für die Air Base Ramstein aufzukündigen und alle dort dienenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr abzuziehen.
Nationales Konversionsprogramm: Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der Linken (18/2883), ein nationales Konversionsprogramm zu entwickeln und die Militärwirtschaft in eine Friedenswirtschaft umzuwandeln. Dazu hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung (18/4115) vorgelegt. Die Fraktion tritt für ein nationales Programm zur schrittweisen Konversion der Rüstungsindustrie in zivile Wirtschaftsbereiche ein. In Kooperation mit den Bundesländern sollte die Regierung ein Forschungsprogramm „Konversion“ auflegen und keine neuen öffentlichen Finanzmittel für Forschungsvorhaben der wehrtechnischen Forschung mehr bewilligen sowie bereits bestehende Forschungsprojekte mit finanzieller Beteiligung der öffentlichen Hand auslaufen zu lassen. Gefordert wurde ferner ein eigener Konversionsfonds, der aus Bundesmitteln finanziert wird. Dafür sollte ein Startkapital von 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden, das aus dem Bundesanteil am Reingewinn der Bundesbank finanziert werden soll.
Einführung eines Finanz-TÜV: Durch Einführung eines „Finanz-TÜV“ sollte für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Dies forderte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/9709), zu dem der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (18/12823) vorgelegt hatte und den der Bundestag ablehnte. Der Finanz-TÜV sollte über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang „gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen“, verlangte die Fraktion. Der Finanz-TÜV sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte sollten gehandelt werden dürfen. Die Linksfraktion betonte, die Beweislast, dass eine Kapitalanlage die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte bei den Antragstellern liegen. Da konservative Kapitalanlagen inzwischen kaum noch Renditen abwerfen würden, bestehe die Gefahr, dass die Anleger auf den Grauen Kapitalmarkt ausweichen. Dessen Regulierung sei bisher nicht gelungen.
Novelle des Berufsbildungsgesetzes: „Berufsbildungsgesetz novellieren – Ausbildung verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (18/10281), den der Bundestag abgelehnt hat. Der Bildungs- und Forschungsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (18/12928) vorlegt. Die Linke will mehr jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen. Zudem sollte eine Mindestvergütung für die Auszubildenden festgelegt werden. Nach wie vor sei die Lage am Ausbildungsmarkt für Jugendliche sehr angespannt. Auch 2015 habe sich der Negativtrend der vergangenen Jahre auf dem Ausbildungsmarkt fortgesetzt. Mit bundesweit 522.094 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sei ein Tiefstand erreicht worden. Ebenso sei der Anteil ausbildender Betriebe weiter gesunken. Nur 20,3 Prozent der Betriebe hätten 2015 noch ausgebildet. Besonders Kleinstbetriebe bildeten immer weniger aus. Die Linke forderte unter anderem von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine solidarische Umlagefinanzierung zu schaffen, die alle Betriebe für die Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt. Ferner trat Die Linke dafür ein, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung im Grundgesetz zu verankern, sodass es allen jungen Menschen ermöglicht wird, eine vollqualifizierende, mindestens dreijährige Ausbildung aufzunehmen und gemeinsam mit den Ländern, Maßnahmen zu ergreifen, die die Berufsschulbildung verbessert. Dazu müssten zusätzliche Mittel für die personelle und sächliche Ausstattung der Berufsschulen und der Hochschulen bereitgestellt werden und einheitliche und verbindliche Standards zur Dauer und zum Umfang der Berufsschulpflicht erarbeitet werden.
Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft: Einen Antrag der Linken (18/11597), prekäre Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft wirksam zu bekämpfen, hat der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/12934) abgelehnt. Der jüngst erschienene Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 habe erneut die überbordende Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb offengelegt, heißt es darin. Im Jahr 2014 seien demnach 93 Prozent aller wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter unter 45 Jahren an Hochschulen befristet beschäftigt gewesen. Die Fraktion forderte, dass die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern die Politik der durch temporäre Pakte befristeten Finanzierung des Wissenschaftssystems beendet und stattdessen eine dauerhafte, umfängliche Finanzierung sicherstellt. Diese müsse die wachsenden Aufgaben der Hochschulen, die aktuelle Unterfinanzierung und die Preis- und Einkommensentwicklung berücksichtigen.
Zulassung an Hochschulen: Abgelehnt hat der Bundestag auf Beschlussempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (18/12929) einen Antrag der Linken (18/11418), soziale Durchlässigkeit bei Zugang und Zulassung zu Hochschulen durchzusetzen. Die Linke will bei der Wahl der Studienfächer mehr soziale Gerechtigkeit durchsetzen. Sie bemängelte, dass in vielen Studienfächern die Nachfrage das Angebot übersteige. Um den Zugang zu stark nachgefragten Studiengängen zu regulieren, werde auf das Instrument des Numerus Clausus (NC) zurückgegriffen. Dieser sei in seiner Wirkung sozial ungerecht. Die Linke forderte unter anderem die Einführung eines Bundeshochschulzulassungsgesetzes. Es sollten ausreichend Studienplätze zu Verfügung gestellt werden, um Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen überflüssig zu machen. Ferner sollte jedem berechtigten Studienbewerber gesetzlich garantiert werden, innerhalb von zwei Jahren nach der Bewerbung ein Studienplatz im Fach der Wahl zu erhalten. Bei der Vergabe der Studienplätze sollten soziale Härten vermieden werden. Für den Fall, dass aufgrund von fehlenden Kapazitäten nicht alle Studienbewerber bei der Studienplatzvergabe in einem Studiengang berücksichtigt werden können, sollten Bewerber, die sich bereits in vorangegangenen Semestern für den gleichen Studienplatz beworben haben, vorrangig behandelt werden. Die übrigen Kapazitäten würden per Losverfahren unter den Erstbewerbern verteilt. Zensuren sollten bei der Vergabe keine Rolle mehr spielen.
Globalabkommen mit Mexiko: Auf Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/12986) hat der Bundestag einen Antrag der Linken (18/12548) abgelehnt, das Globalabkommen mit Mexiko auszusetzen. Entgegen der Prognosen neoliberaler Ökonomen habe die Liberalisierungspolitik der Regierung für das Land erhebliche negative Auswirkungen sowohl wirtschaftlicher als auch gesellschaftlicher Art gebracht und eine nachhaltige und soziale Entwicklung verhindert, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, auf ein Aussetzen der Verhandlungen zwischen der EU und Mexiko über eine Aktualisierung des Globalabkommens zu dringen und von einer Vertiefung der Freihandelspolitik zwischen der EU und Mexiko abzusehen. Stattdessen sollte sie „ein entwicklungsförderliches Handelsmandat“ entwerfen und eine menschenrechtliche Folgenabschätzung des Globalabkommens von einem unabhängigen Institut in Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen anfertigen lassen. Das Globalabkommen der Europäischen Union mit Mexiko ist seit 1997 in Kraft. Seine zentrale Säule ist ein Freihandelsabkommen, über dessen Aktualisierung seit 2015 verhandelt wird.
Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustandes: Der Bundestag lehnte einen Gesetzentwurf der Linken zur Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustandes (18/3315) auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/10665) ab. Die Fraktion will chronisch kranke Menschen und Menschen mit Pflegebedarf gegen Diskriminierung besser schützen. Anders als in vielen anderen Ländern Europas seien in Deutschland Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustandes nicht ausdrücklich Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes seien. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) helfe zwar, es weise aber noch zahlreiche Lücken auf. So fehle ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke und Pflegebedürftige. Mit einer Änderung des AGG wollten die Abgeordneten diese Diskriminierungsschutzlücke schließen.
Abgesetzt: Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Antrag der Linken (18/10243), wonach Deutschland den „Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten“ sollte. Die Linke forderte darin die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird“. Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten „ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden“, verlangte die Fraktion. Dem Antrag zufolge sollte die Bundesregierung zudem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anweisen, zur Entscheidungspraxis vor dem Inkrafttreten des Asylpaketes II zurückzukehren. Das heiße, bei syrischen Asylsuchenden wegen der Gefahr politischer Verfolgung im Regelfall einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen und wieder von der Möglichkeit beschleunigter, schriftlicher Anerkennungsverfahren Gebrauch zu machen „in Fällen, in denen keine persönliche Anhörung aufgrund von Zweifeln an der Herkunft, dem individuellen Vorbringen oder wegen Sicherheitsbedenken erforderlich ist“.
Tierhaltung in Zirkussen: Auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/12908) lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (18/12088) ab, die ein Verbot der Haltung wild lebender Tierarten in Zirkussen gefordert hatte. Die Fraktion begründete ihren Vorstoß mit Blick auf den Tierschutz und die aus ihrer Sicht problematische Sicherheit in Zirkussen, die Tiere und Menschen gefährde. Bereits vorhandene Tiere sollten idealerweise innerhalb von drei Jahren in stationäre Einrichtungen überführt werden. Zudem sollte die Bundesregierung unter anderem verbindlich festschreiben, wie Tiere nicht wild lebender Arten in Zirkusbetrieben zu halten sind.
Ausfuhr von Brennelementen: Der Bundestag lehnte auf Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/12891) Anträgen der Opposition ab, die die Ausfuhr von Brennelementen zum Gegenstand haben. Die Linke forderte in ihrem Antrag (18/11596) den Stopp von Brennstoffexporten in „störanfällige Atomkraftwerke“ im Ausland. Dafür sollte die Bundesregierung ein „sofortiges Exportverbot“ für Brennstoffe aus den Anlagen in Gronau und Lingen erlassen. Zudem sollt die Bundesregierung nach dem Willen der Linken einen Gesetzentwurf vorlegen, um Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung stillzulegen. Auch die sofortige Abschaltung aller noch in Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke sah der Antrag vor. Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem Antrag (18/12093) einen „sofortigen Exportstopp“ für Brennelementelieferungen aus der Brennelementefabrik Lingen zu den belgischen Atomkraftwerken Doel und Tihange. Die Gefahr durch diese grenznahen Atomkraftwerke sei „unzumutbar“. Die Fraktion forderte zudem, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Fabrik in Lingen und die Urananreicherungsanlage Urenco in Gronau im Sinne des Atomausstiegs stillzulegen. Weitere Forderungen bezogen sich auf Atommüll aus dem Forschungsreaktor Jülich und auf europäische Haftungsregelungen bei Atomunfällen.
Abgesetzt: Bundesratsentwurf zum Gentechnikgesetz: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes (18/6664). Nach dem Willen der Länderkammer sollen Anbaubeschränkungen oder -untersagungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Deutschland eingeführt werden. Sie schlug vor, die sogenannte Opt-out-Regelung anzuwenden, eine für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen. Darüber hinaus sollten ein bundesweit zentrales und einheitliches Verfahren sowie eine bundesweit geltende Beschränkung oder ein Verbot das Ziel sein.
Beschleunigung von Asylverfahren: Der Bundestag lehnte auf Beschlussempfehlung des Innenausschusses (18/12646) einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung von Verfahren (18/12360) ab. Die Fraktion wollte durch Veränderungen im Instanzenweg eine Beschleunigung von Asylverfahren erreichen. Wegen fehlender Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten fehle es derzeit im Asylrecht an einer obergerichtlichen Klärung elementarer Rechtsfragen, schreibt die Fraktion. Die Folge sei, dass „gleichgelagerte Fälle immer wieder neu entschieden werden und divergierende erstinstanzliche Entscheidungen Rechtsunsicherheit auslösen“. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollten in Asylverfahren, so wie schon jetzt im sonstigen Verwaltungsrecht, die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdemöglichkeiten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingeführt werden. Die Grünen bezogen sich auf einen Vorschlag des Bundesrates, den sie mit ihrem Gesetzentwurf aufgriffen.
Änderung der Zivilprozessordnung: Der Bundestag hat auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (18/8124) einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Zivilprozessordnung (18/7359) abgelehnt. Die Grünen wollten eine 2002 in Kraft getretene Bestimmung der Zivilprozessordnung wieder abschaffen. Der damals in Paragraf 522 eingefügte Absatz 2 sollte Berufungsgerichte entlasten. Er gibt ihnen die Möglichkeit, durch einstimmigen Beschluss eine Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Wegen der uneinheitlichen Anwendung kam es 2011 zu einer erneuten Reform, bei der diese Bestimmung enger gefasst wurde. Nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat aber auch diese Neufassung die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. „Die Rechtsunsicherheit und Ungleichheit im Rechtsmittelrecht besteht fort“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Mobbing am Arbeitsplatz: Auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/12990) hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12097) zum Schutz Beschäftigter vor Mobbing am Arbeitsplatz abgelehnt. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz vorzulegen, das Mobbing als Rechtsbegriff als eine Form der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts definiert und den Schutz entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für alle Mobbing-Betroffenen übernimmt. Dies sollte grundsätzlich für alle privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Arbeits- und Dienstverhältnisse gelten. Auch sollte das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert werden.
Beziehungen zu Namibia: Auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (18/6378) lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5385) ab, die Beziehungen zwischen Deutschland und Namibia zu stärken und die „die historische und moralische Verantwortung für den Völkermord an den OvaHerero und Nama“ zwischen 1904 und 1908 zu übernehmen. Die Bundesregierung sollte nach dem Willen der Grünen unter anderem aufgefordert werden, den 2014 begonnenen Dialog mit der namibischen Regierung „offen und ohne Ausschluss der betroffenen Volksgruppen mit dem Ziel der Versöhnung“ zu intensivieren sowie für eine Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Namibia zu sorgen, „die sich an den Bedürfnissen der namibischen Bevölkerung orientiert und der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit weiterhin eine besondere Bedeutung zukommen lässt“. Weitere Forderungen zielten auf die Rückführung menschlicher Gebeine und geraubter Kulturgüter aus deutschen Archiven und Beständen sowie die Aufarbeitung deutscher Kolonialvergangenheit und ihre Vermittlung an Schulen ab.
Finanzwende: Auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/12843) lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12381) ab, eine Finanzwende einzuleiten und öffentliche Gelder nachhaltig anzulegen. Bei Finanzanlagen der öffentlichen Hand sollte Nachhaltigkeit künftig neben Liquidität, Stabilität und Rendite als gleichberechtigtes Anlagekriterium gelten. Divestment müsse bei den beiden großen öffentlichen Rücklagenportfolios sichergestellt werden, so die Grünen. Allein beim Fonds für Beamtenpensionen und den Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit müssten Aktien fossiler Unternehmen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft werden und die Beträge nachhaltig investiert werden. Auch gesetzliche Krankenkassen sollten bei ihren Anlagen das Nachhaltigkeitskriterium beachten. Darüber hinaus hatte die Fraktion gefordert, „die anstehende Anlage des Atommüll-Fonds an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten und somit nicht in Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu investieren“. Die Bundesregierung sollte aufgefordert werden, „grüne Bundesanleihen“ herauszugeben, um nachhaltige Investitionen zu finanzieren. Außerdem sollte die Finanzierung von Kohleprojekten durch die staatliche KfW-Bank beendet werden. Unternehmen sollten über ihre Maßnahmen zur Minimierung von Klimarisiken berichten und Finanzinstitute Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Kapitalanlagen und Kreditvergaben benennen.
Meeresschutz: Der Bundestag hat auf Empfehlung des Umweltausschusses (18/12899) Anträge von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, den Meeresschutz als Nachhaltigkeitsziel 14 der Vereinten Nationen umzusetzen (18/12380) und die Artenvielfalt im Meer angesichts der „Todesfalle Geisternetze“ wirkungsvoll zu schützen (18/12109). Die Bundesregierung trete zwar international dafür ein und habe sich für ein entsprechendes Nachhaltigkeitsziel 14 in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen eingesetzt, doch hapere es an der nationalen wie europäischen Umsetzung, argumentieren die Grünen. Zu den von ihnen geforderten Maßnahmen gehörte zum Beispiel die Ernennung von marinen Natura-2000-Gebieten zu „ökologischen Vorranggebieten“. Der Meeresschutz sollte nach dem Willen der Abgeordneten im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gebündelt werden. Zudem sollte sich die Bundesregierung für eine nachhaltige Fischerei einsetzen, um die „bestandsbedrohende Überfischung zu beenden“, sowie gegen eine Vermüllung der Meere durch Plastik vorgehen. Mit dem zweiten Antrag wollte die Fraktion mit Vorgaben für die Fischerei schärfer gegen Plastikverschmutzung der Meere vorgehen. Sie forderte unter anderem, sogenannte Scheuerquasten aus Plastik in der Grundschleppfischerei bis 2020 zu verbieten. Zudem sollte Fischfanggerät so markiert werden, dass ihm der Eigentümer zugeordnet werden kann, wenn es verloren geht. Weiterhin sollte die Bundesregierung darauf hinwirken, dass altes, umhertreibendes Fischereigerät besonders in schützenswerten Gebieten geborgen wird. Zur Begründung führten die Grünen an, dass zehn Prozent des weltweiten Meeresmülls aus verloren gegangenen Fanggeräten bestünden.
Abgesetzt: Antrag zum Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/5101), der darauf abzielte, die Bevölkerung vor der möglichen Krebsgefahr durch das Pflanzenschutzmittel Glyphosat zu schützen und das EU-Neuzulassungsverfahren für Glyphosat zu stoppen. Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, die zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau oder zur Beschleunigung des Reifeprozesses bei Getreide (Sikkation) verwendet werden. Konkret forderte die Fraktion unter anderem, dass die Regierung auf Grundlage des EU-Vorsorgeprinzips und des deutschen Pflanzenschutzrechts ein Moratorium für die nationale Zulassung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat ausspricht. Die befristete Aussetzung der Zulassung sollte nach Wunsch der Grünen so lange gelten, bis auf EU-Ebene über die Erneuerung der Zulassung entschieden ist. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein europaweites Moratorium einsetzen.
Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen: Auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/12963) lehnte der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12556) ab, in dem Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf Online-Handelsplattformen gefordert wurden. Die Bundesregierung sollte einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Wie die Abgeordneten erläuterten, steigt der Marktanteil von Handelsplattformen im Internet ständig. Zugleich mehrten sich die Anzeichen, dass besonders in China ansässige Händler keine Umsatzsteuer abführen. Die Fraktion zitierte Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft, wonach sich der Schaden durch diesen Umsatzsteuerbetrug auf mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr belaufe. Sämtliche Online-Marktplätze würden ein Steuerausfallrisiko bergen. Mit dem Gesetzentwurf müsse erreicht werden, dass die an der Abwicklung der Geschäfte Beteiligten an den steuerlichen Pflichten der leistenden Unternehmer beteiligt werden, etwa durch eine Gesamtschuldnerschaft, forderten die Grünen.
Abgesetzt: Antrag zum Wirkstoff Glyphosat: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen weiteren Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/8395), wonach die Bundesregierung aus Gründen des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes eine erneute Anwendungsgenehmigung des Wirkstoffs Glyphosat auf EU-Ebene ablehnen sollte. Glyphosat ist nach Darstellung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) weltweit einer der am meisten eingesetzten Wirkstoffe in Unkrautbekämpfungsmitteln, der zur Verhinderung von unerwünschtem Pflanzenwuchs im Kulturpflanzenbau verwendet wird.
Abgesetzt: Antrag zur Gentechnikfreiheit in Deutschland: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Sicherung der Gentechnikfreiheit in Deutschland (18/10028). Nach dem Willen der Fraktion sollte der Bund für eine rechtssichere Regelung und bundesweit gültige Anbauverbote für gentechnisch verändert Pflanzen sorgen. Dazu sollte die Bundesregierung den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes (18/6664) aufgreifen und zügig umzusetzen. Die Grünen meinen, dass der Gesetzentwurf der Länderkammer die Rechte und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sinnvoll regelt. Weil die Genforschung derweil beträchtliche Fortschritte gemacht habe, verlangen die Grünen von der Regierung, auf EU-Ebene für eine Klarstellung hinsichtlich der rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren und deren Regulierung gemäß EU-Freisetzungsrichtlinie einzutreten. Produkte, die aus neuen Verfahren entstehen, sollten nicht unreguliert auf den Markt gelangen dürfen.
Teilhabe und Bildung für Kinder und Jugendliche: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12795), die gesellschaftliche Teilhabe und gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/12997) vor. Die Fraktion hatte unter anderem gefordert, das Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen und stattdessen die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Zugang zu Angeboten bei entsprechenden Trägern und Einrichtungen zu gewähren.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat auf Empfehlung des Rechtsausschusses (18/12977) einstimmig beschlossen, zu zehn zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht von einem Verfahrensbeitritt abzusehen.
Sondervotum zum Koko-Untersuchungsausschuss: Abgelehnt hat der Bundestag einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (18/12821), der darauf abzielte, die Geheimhaltung eines Sondervotums von 1994 zum 1. Untersuchungsausschuss der zwölften Wahlperiode zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte (Ministerium für Staatssicherheit/MfS-Bereich „Kommerzielle Koordinierung“/KoKo) nach über zwei Jahrzehnten aufzuheben. Die damalige Berichterstatterin der Grünen, Ingrid Köppe, habe am 6. Mai 1994 einen vom Mehrheitsbericht (12/7600) abweichenden Bericht (18/7725) vorgelegt, den der Ausschussvorsitzende und danach der Ausschuss als geheime Verschlusssache einstuften und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegten, heißt es in dem Antrag. Die Grünen argumentierten nun, das Bedürfnis nach Quellenschutz und Geheimhaltung bestehe nicht mehr.
Umweltverträglichkeitsprüfung: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (18/11499) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (18/12994) gegen das Votum der Opposition angenommen. Geändert werden unter anderem Bestimmungen über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung. Vor allem werden dabei künftig der Flächenschutz, der Klimaschutz und die Klimaanpassung, die Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken berücksichtigt. EU-Vorgaben, die umgesetzt werden müssen, betreffen die Erstellung des Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur Information der Öffentlichkeit sollen künftig vermehrt elektronische Instrumente eingesetzt und zentrale Internetportale eingerichtet werden. Dies würde die Transparenz der Umweltverträglichkeitsprüfung erhöhen und damit auch die jeweiligen Verwaltungsverfahren transparenter machen, heißt es in dem Entwurf. Die Regierung wollte die Änderungen aufgrund von EU-Vorgaben aber auch zum Anlass nehmen, die Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt zu vereinfachen, zu harmonisieren und nutzerfreundlicher zu gestalten, ohne dabei „qualitative Abstriche von den Anforderungen“ vorzunehmen. Dies gelte vor allem für die Vorschriften, nach denen ermittelt wird, ob für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss. Diese bislang sehr offen gefassten Bestimmungen sollten klarere Konturen erhalten, womit auch einem „dringenden Bedürfnis der Praxis“ nachgekommen werde, schreibt die Regierung. Ebenfalls neu und anwenderfreundlicher gefasst wurden die Vorschriften über die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung. Ziel sei es, die Strukturen und Abläufe dieser Verfahren besser abzubilden und Regelungslücken zu schließen. Um Rechtsunsicherheiten vorzubeugen, sollen intransparente, missverständliche oder „nicht vollzugsgerechte“ Bestimmungen grundlegend überarbeitet und neu gefasst werden. Der Bundestag nahm darüber hinaus einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (18/13017) gegen das Votum der Opposition an, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Europäischen Kommission anzufragen, ob die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit eröffnet, bei bestimmten Vorhaben das Erfordernis der Prüfung davon abhängig zu machen, ob das Vorhaben an einem bestimmten Standort verwirklicht werden soll.
Geisternetze in der Fischerei: Der Bundestag hat einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (18/12944) angenommen, mit dem die schädlichen Umweltwirkungen von Geisternetzen und sogenannten Dolly Ropes verhindert werden sollen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Forschungen nach Alternativen zum Einsatz umweltschädigender Dolly
Ropes zu unterstützen und zu untersuchen, inwieweit solche Studien
durch Mittel des Europäischen Meeres- und Fischereifonds gefördert
werden können, mit dem Ziel, bis spätestens 2020 auf EU-Ebene den
Einsatz umweltschädigender Dolly Ropes zu verbieten. Zudem soll die Regierung mit Akteuren der Fischereiwirtschaft sprechen, um in Kooperation
mit den Fischern Initiativen zu unterstützen, die einen vorzeitigen
freiwilligen Verzicht auf umweltschädigende Dolly Ropes bewirken. Ebenso soll untersucht werden, welche Mengen an Fischereigerät jährlich in der deutschen Nord- und Ostsee verloren gehen. Darüber hinaus soll durch Forschungen festgestellt werden, ob die in deutschen Gewässern auftretenden Geisternetze vorrangig „Altlasten“ sind oder auch aktuell noch bei Fischern in deutschen Gewässern Netze verloren gehen. In manchen Meeresküstenbereichen sind zur Verhinderung eines Abriebs an der Unterseite des Netzbeutels sogenannte Dolly Ropes als Scheuerschutz angebracht. Dabei handele es sich um Seile aus Polyethylen, die von den Fischern zugeschnitten und in das Netzende (Steert) eingeflochten werden. Bestimmungsgemäß reißen einzelne Polyethylen-Fäden durch Abnutzung aus dem Scheuerschutz ab. Neben dem Aspekt der Umweltverschmutzung stellten die Plastikfasern für Seevögel eine Gefahr dar, da diese sie wie Seegras und Tang als Nistmaterial verwenden. In der Folge könnten die dünnen Plastikfäden für die Vögel häufig zur tödlichen Falle werden. Sie strangulierten sich mit den Plastikfäden oder verhungern, da sie sich in dem künstlichen Baumaterial ihres Nestes verfangen haben, schreiben die Koalitionsfraktionen.
Bundesfreiwilligendienst: Der Bundestag nahm einen Antrag von CDU/CSU und SPD (18/12945) an, der den Bundesfreiwilligendienst inklusiv ausgestalten will und notwendige Assistenz ermöglichen soll. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit einen Kriterienkatalog für die inklusive Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes zu entwickeln und im Dialog mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Zentralstellen, Bildungszentren, Trägern und Einsatzstellen anhand dieses Kriterienkatalogs ein Konzept zur inklusiven Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes zu erarbeiten. Durch fachpolitische Schwerpunktsetzung sollte ein Budget in Höhe von zwei Millionen
Euro für die inklusive Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes zur Verfügung gestellt werden, aus dem unter anderem angemessene Vorkehrungen für Freiwillige mit Behinderungen finanziert werden sollen. Dies dürfe nicht zulasten des Titels für die Bundesfreiwilligendienste gehen.
Jahresbericht der Bundesstelle: Der Bundestag hat zum Jahresbericht 2016 der Bundesstelle und der Länderkommission (18/12444, 18/12641 Nr. 1.2) eine Entschließung verabschiedet. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter attestiert der Bundespolizei einen „professionellen“ und „zugewandten“ Umgang mit rückzuführenden Personen. Wie es in dem als Unterrichtung (18/12444) vorliegenden Jahresbericht 2016 heißt, bemühe sich die Bundespolizei, Rückführungen, insbesondere im Umgang mit Kindern, möglichst schonend durchzuführen. „Diese Grundhaltung der speziell fortgebildeten und damit auch sensibilisierten Bundespolizistinnen und Bundespolizisten ist sicher auch mitursächlich dafür, dass die Atmosphäre an den Flughäfen trotz der für die Rückzuführenden schwierigen Situation meist verhältnismäßig ruhig erscheint.“ In der gegen die Stimmen der Opposition angenommenen Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, ihr Engagement gegen und zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe mit Nachdruck im In- und Ausland fortzusetzen. Auch müsse die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter weiterhin in ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (18/13007) zugrunde.
Klärschlammverwertung: Der Bundestag hat der Regelung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung (18/12495, 18/12641 Nr. 2) zugestimmt. Das Parlament soll erneut einen Beschluss über den Entwurf der Bundesregierung fassen. Grund dafür sind Änderungen an dem Entwurf, die der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen hatte. Der Bundestag hatte dem ursprünglichen Entwurf am 9. März 2017 zugestimmt. Die Änderungen der Länderkammer dienen überwiegend der Klarstellung und Norm-Aktualisierung. In einer Entschließung fordert der Bundesrat zudem von der Bundesregierung, sich für eine beschleunigte Zulassung von sekundären Phosphaten, die aus Klärschlämmen gewonnen werden, einzusetzen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses (18/13003) zugrunde.
KWK-Anlagen: Der Bundestag hat dafür gestimmt, dass Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt müssen in Zukunft an einer Ausschreibung teilnehmen müssen, wenn für diese Anlagen eine Förderung gezahlt werden soll. Einzelheiten regelt die von der Bundesregierung vorgelegte „Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften“ (18/12375, 18/12443 Nr. 2.4). Damit wird die Höhe der finanziellen Förderung von KWK-Anlagen nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern in Ausschreibungen ermittelt. Das Ausschreibungssystem soll am 1. Dezember 2017 beginnen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaft- und Energieausschusses (18/12987) zugrunde.
Friedliche EU: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/11723) abgelehnt, der einen Neustart für eine friedliche und gerechte Europäische Union fordert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (18/12919) zugrunde.
Soziale Menschenrechte in der EU: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/12089) abgelehnt, der einen Neustart der Europäischen Union auf der Grundlage sozialer Menschenrechte fordert. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (18/12918) zugrunde.
Berufsausbildung: Der Bundestag hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12361) abgelehnt, der eine „echte“ Ausbildungsgarantie fordert, die allen jungen Menschen direkt nach der Schule den Schritt in eine Ausbildung mit qualifiziertem Berufsabschluss ermöglicht. Die berufliche Integration junger Menschen soll verbessert werden, indem Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendhilfe in ganz Deutschland nach dem Prinzip von Jugendberufsagenturen gleichberechtigt und fallbezogen im Sinne der Jugendlichen zusammenarbeiten. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (18/12931) zugrunde.
Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat mehrere Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses (18/12806, 18/12807, 18/12808, 18/12809, 18/12810, 18/12955, 18/12956, 18/12957, 18/12958, 18/12959, 18/12960, 18/12961, 18/12962) zu den Sammelübersichten 449 bis 461 angenommen.
Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem gesetzlich verankerten Anspruch auf Erstattung von Unterhaltskosten für passive Schallschutzmaßnahmen. Dies sei nötig, da nach derzeitiger Rechtslage lediglich die Kosten des erstmaligen Einbaus der passiven Schallschutzmaßnahmen – wie etwa Schallschutzfenster und Lüfter - erstattet würden, heißt es in der Petition. Eine Entschädigung für Folgekosten, die bei Unterhalt, Wartung, Reparatur und Betriebe sowie Erneuerung nach Ablauf der regulären Nutzungsdauer anfielen, werde hingegen nicht gewährt. Zur Gewährung der Wirksamkeit der passiven Schallschutzmaßnahmen seien jedoch erhebliche Folgekosten unumgänglich, schreiben die Petenten.
„Enteignung der Eigentümer“
Zugleich wird darauf verwiesen, dass im Bereich der aktiven Schallschutzmaßnahmen die Vorhabenträger für eine fortdauernde Funktionsfähigkeit der Anlagen aufzukommen hätten. Die derzeitige Praxis bei passiven Schallschutzmaßnahmen stellt aus Sicht der Petenten eine „Enteignung der Eigentümer“ dar und sei nicht mit der Eigentumsgarantie des Artikels 14 des Grundgesetzes vereinbar. Zudem habe unlängst das Landgericht Bochum in einem Urteil bestätigt, dass der Vorhabenträger auch die Kosten für die Unterhaltung passiver Schallschutzmaßnahmen zu erstatten habe.
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 21. Juni 2017 einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zu Folge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. Außerdem soll die Vorlage den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben werden, „um sie auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen“.
Pauschale Einmalzahlung denkbar
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass – insbesondere vor dem Hintergrund des genannten Urteils des Landgerichts Bochum – Klärungsbedarf besteht. Eine zeitnahe Überprüfung der Rechtslage ist aus Sicht der Abgeordneten auch deshalb geboten, weil die Gesamtsumme aus Unterhalts- und Ersatzanschaffungskosten für die Betroffenen durchaus ins Gewicht fallen könne.
Der Ausschuss würde daher eine Änderung des Paragrafen 42 Bundesimmissionsschutzgesetz dahingehend begrüßen, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Folgekostenersatz geregelt würden, heißt es in der Vorlage. Dies wäre aus Sicht der Abgeordneten beispielsweise in Form einer pauschalen Einmalzahlung denkbar. (vom/eis/29.06.2017)