Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Versicherungsvertriebs (18/11627) hat bei Verbandsvertretern und Verbraucherschützern unterschiedliche Bewertungen gefunden. Umstritten war am Mittwoch, 31. Mai 2017, in einer Anhörung des Wirtschaftsausschusses unter Vorsitz von Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU) insbesondere die vorgesehene strikte Trennung der Vergütungsformen von Versicherungsmaklern und -vermittlern auf der einen sowie Versicherungsberatern auf der anderen Seite. Dem Entwurf zufolge sollen Makler und Vermittler ihr Einkommen ausschließlich aus Provisionen der Anbieter beziehen. Die Betroffenen sehen darin eine unzulässige Einschränkung ihrer Berufsfreiheit und eine Existenzbedrohung.
318 unabhängige Versicherungsberater
Mit der Neuregelung setzt die Bundesregierung eine einschlägige EU-Richtlinie in nationales Recht um, deren Zweck eine europaweite „Minimalharmonisierung“ des Versicherungsmarktes ist. Dabei bleibt dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen stärker oder sogar schwächer zu regulieren. Die Bundesregierung verbindet mit den Gesetzentwurf ihre im Koalitionsvertrag vereinbarte Absicht, aus Gründen des Verbraucherschutzes den Berufsstand der Versicherungsberater zu stärken. So wird deren Befugnis, auch Verträge zu vermitteln, jetzt ausdrücklich festgeschrieben.
In Deutschland praktizieren derzeit fast 230.000 Versicherungsvermittler. Davon sind 318 als Versicherungsberater und 46.791 als Versicherungsmakler registriert. Ein Versicherungsberater erhält sein Honorar ausschließlich von dem Kunden, dem er einen Weg durchs Dickicht der Versicherungsangebote zu bahnen hilft. Er ist also nicht unbedingt daran interessiert, dass es zum Vertragsabschluss kommt.
Vor drohenden Einkommensverlusten gewarnt
Dagegen beziehen Versicherungsmakler in der Regel eine erfolgsabhängige Provision vom Anbieter nach Vermittlung eines Vertrages. In vielen Fällen bieten sie darüber hinaus aber auch Beratungsleistungen gegen Honorar an. Das will ihnen der Gesetzgeber zumindest im Privatkundengeschäft jetzt untersagen. Im Entwurf steht dafür der Begriff des „Provisionsgebots“.
In der Anhörung warnte der Vertreter des Bundesverbandes Finanzdienstleistung, Frank Rottenbacher, vor drohenden Einkommensverlusten. Nach seinen Worten rechnet etwa die Hälfte der Versicherungsmakler mit Privatkunden gelegentlich auch Honorare ab. Von ihnen erwirtschafteten 20 Prozent auf diese Weise bis zu fünf Prozent ihres Umsatzes, weitere fünf Prozent sogar sogar zwischen einem Viertel und der Hälfte: „Für unsere Mitglieder ist es wichtig, dass sie weiterhin Honorare beziehen können.“
„Makler keine geld- und von Interessenskonflikten getriebene Egoisten“
In seiner schriftlichen Stellungnahme vor der Anhörung hatte der von Rottenbacher vertretene Verband mit harscher Kritik nicht gespart. Dem Gesetzentwurf liege offenbar die Vorstellung zugrunde, dass „Makler geld- und von Interessenkonflikten getriebene Egoisten“ seien, denen eine „verbraucherorientierte Beratung nicht zugetraut werden kann, und denen somit das Geschäftsfeld massiv beschnitten werden muss“. Es werde ein Bild vom „guten“ Honorarberater und „bösen“ Versicherungsmakler vermittelt: „Diese implizit ausgesprochene Unterstellung weisen wir hiermit in aller Form für unsere Mitglieder zurück.“
Für den Verband Deutscher Versicherungsmakler beklagte Dr. Hans-Georg Jenssen, dass sein Berufsstand künftig an die Provisionen der Anbieter „gekettet“ werden solle, und stellte die europarechtliche Zulässsigkeit in Frage. In der EU-Richtlinie werde dem nationalen Gesetzgeber zwar freigestellt, Provisionsgeschäfte generell zu verbieten, nicht aber, sie für bestimmte Branchen anzuordnen. Sinnvoller wäre es, meinte Jenssen, die Honorare der Versicherungsberater zu begrenzen, die gelegentlich „knapp an der Sittenwidrigkeit“ lägen.
„Unverhältnismäßiger Eingriff in die Gewerbefreiheit“
Von einem „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Gewerbefreiheit sprach Dr. Wolfgang Eichele vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. Auch er deutete an, dass die geplante Regelung europarechtswidrig sein könnte. Das „starre Honorarverbot“ des deutschen Gesetzgebers für die Makler widerspreche der Vorgabe der EU-Richtlinie, dass Versicherungsvermittlern im Prinzip „alle Vergütungsformen“ offenstehen sollten. Die vorgesehene Regelung sei für die Betroffenen ein Hindernis, „weitere Geschäftsfelder zu erschließen“. Ihnen drohe, „immer mehr Tätigkeiten für immer weniger Provision“ ausüben zu müssen.
Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte dessen Vertreter Lars Gatschke die „klare Trennung“ von Honorar- und Provisionsgeschäften. Das bisherige „Nischendasein“ der Versicherungsberater sei eine Folge der „Rosinenpickerei“ der Makler, die im Wettbewerb von „Mischmodellen“ profitierten. Wesentlich im Sinne des Verbraucherschutzes sei, dass die Leistung der Berater „nicht verkaufsorientiert“, sondern „ergebnisoffen“ sei. (wid/31.05.2017)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Friedrich Bohl, Bundesverband Deutscher Vermögensberater e.V. (BDV)
- Dr. Wolfgang Eichele, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
- Dr. Hans-Georg Jenssen, Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM)
- Frank Rottenbacher, Berufsverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW)
- Harald Peschken, Kanzlei für Versicherungsberatung
- Elisabeth Stiller, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
- Dr. Katrin Burkhardt, Verband öffentlicher Versicherer
- Constantin Papaspyratos, Bund der Versicherten e.V. (BdV)
- Franz von L’Estocq, Bank of Scotland Deutschland
- Lars Gatschke, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
- Dieter Rauch, Verbund Deutscher Honorarberater (VDH)