Parlament

Bundestag beschließt Stärkung der Minder­heiten­sprachen

Anlässlich des bevorstehenden 25-jährigen Jubiläums der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992 verabschiedete der Bundestag am Freitag, 2. Juni 2017, einstimmig einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von Bündnis 90/Die Grünen (18/12542 neu) zum Schutz und zur Förderung der Sprachen der anerkannten nationalen Minderheiten – Dänisch, Nord- und Saterfriesisch, Nieder- und Obersorbisch sowie Romanes – und der Regionalsprache Niederdeutsch.

„Definitiv gefährdete Sprachen“

Nach Angaben der Unesco ist die Hälfte der weltweit rund 6.000 gesprochenen Sprachen bis Ende dieses Jahrhunderts vom Aussterben bedroht. In ihrem sogenannten Sprachenatlas stuft die UN-Organisation auch das Sater- und das Nordfriesisch als „besonders gefährdete Sprachen“ sowie das Nieder- und das Obersorbisch sowie das Romanes als „definitiv gefährdete Sprachen“ ein.

Die Redner aller Fraktionen erinnerten daran, dass sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Charta des Europarates und ihrer Ratifizierung im Jahr 1998 dazu verpflichtet habe, Minderheiten- und Regionalsprachen zu schützen und zu fördern. Die Abgeordneten nutzten die Debatte, um großer Teile ihrer Reden in ihren regionalen Sprachen und Dialekten zu halten.

„Auch der Bund steht in der Pflicht“

Das Thema eigne sich nicht für Parteienstreit, mahnte Hartmut Koschyk (CDU/CSU). Deshalb freue er sich darüber, dass alle Fraktionen dem Antrag zustimmen. Zwar seien hauptsächlich die Bundesländer für den Schutz und die Förderung der Minderheiten- und Regionalsprachen zuständig, aber auch der Bund stehe in der Pflicht.

Herbert Behrens (Die Linke) sagte, Sprache sei ein Ausdruck von Heimat und kultureller Identität, die es zu schützen gelte. Karin Evers-Meyer (SPD) erinnerte daran, dass sich die Zahl der Sprecher des Niederdeutschen in den vergangenen Jahrzehnten von sechs auf 2,5 Millionen Menschen reduziert habe.

Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete es als „widerlich“, dass die sorbische Minderheit von Rechtsextremen immer wieder als „Fremde“ angefeindet werde. Dabei bestehe die sorbische Kultur in Deutschland bereits seit rund 1.400 Jahren. Auch gegen Anfeindungen gegen Sinti und Roma müsse entschieden vorgegangen werden.

„Politische Partizipation stärken“

Im verabschiedeten Antrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die politische Partizipation der anerkannten Minderheiten und der Sprechergruppe des Niederdeutschen weiter zu stärken. Zudem sei zu prüfen, ob das im Gerichtsverfassungsgesetz geregelte Recht der Sorben, in ihren Heimatkreisen vor Gericht Sorbisch zu sprechen, auf die anderen Minderheiten- und Regionalsprachen ausgeweitet werden kann.

Ebenso solle geprüft werden, ob es Sorbinnen ermöglicht werden kann, die sorbische weibliche Form des Nachnamens zu führen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung Initiativen zur Förderung von Regional- und Minderheitensprachen in Bildungseinrichtungen, insbesondere Konzepte zur stärkeren Vermittlung in diesen Sprachen an die junge Generation, unterstützen. In Berlin soll nach dem Willen des Bundestages ein Niederdeutschsekretariat aufgebaut werden, das den Bundesrat für niederdeutsch konzeptionell und organisatorisch unterstützen soll. (aw/02.06.2017)