Der Bundestag hat am Donnerstag, 23. März 2017, die Berufsanerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung einen Entwurf (18/9521, 18/10102 Nr. 13) für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe eingebracht. Der vom Entwurf in vom Ausschuss geänderter Fassung wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Die Änderungen betreffen die Streichung weiterer Regelungen zur Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte und die Möglichkeit der Bußgeldverhängung durch die Rechtsanwaltskammern sowie das Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozessordnung. Zur Abstimmung lagen eine Stellungnahme des Bundesrates (18/9948) sowie eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (18/11468) vor.
Debatte bereits dreimal abgesetzt
Ziel des geplanten Gesetzes ist es, die Modalitäten der Berufsanerkennung von Rechtsanwälten, Patentanwälten sowie unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufen aus anderen EU-Staaten in Deutschland an neue europäische Standards angepasst werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG und 2013/55/EU) in deutsches Recht umsetzen.
Dies hätte eigentlich bis zum 18. Januar 2016 geschehen müssen. Mit dem Gesetz soll eine Reihe bestehender Gesetze und Verordnungen in zahlreichen Punkten verändert werden. Daneben will die Bundesregierung bei dieser Gelegenheit auch einige weitere für notwendig erachtete Neuregelungen im Berufsrecht für Rechtsanwälte und Patentanwälte treffen.
Änderungsantrag der Grünen
Die Grünen hatten einen Änderungsantrag (18/11626) eingebracht, in dem sie verlangen, einen neuen Paragrafen 43e in Bundesrechtsanwaltsordnung einzufügen. Danach sollte ein Rechtsanwalt innrhalbg des ersten Jahres nach seiner erstmalige Zulassung an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilnehmen müssen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmend er Opposition abgelehnt.
Der Tagesordnungspunkt wurde in diesem Jahr bereits dreimal auf die Tagesordnung des Plenums auf- und kurz vor der Debatte wieder abgesetzt. (sas/22.03.2017)