Banken und Investmentverbände haben die Einführung eines Finanz-TÜV, der neue Finanzprodukte vor deren Einführung überprüfen könnte, strikt abgelehnt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, 17. Mai 2017, unter Leitung von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) warnte der Fondsverband BVI vor einer „Doppelregulierung“ und erklärte, die Einführung einer solchen Einrichtung würde in der Fondsbranche „zu inadäquaten Doppelbelastungen und einer Überregulierung führen, ohne einen nennenswerten Mehrwert für Kleinanleger und die Finanzmarktstabilität zu entfalten“.
Warnung vor bürokratischen und finanziellen Hürden
Die Deutsche Kreditwirtschaft sprach sich ebenfalls gegen die Einführung eines generellen Finanz-TÜV aus. Es bestehe ein dichtes Regulierungsgeflecht. Für Informationstransparenz sei durch eine Vielzahl neuer Bestimmungen gesorgt. Dadurch würden Anleger in die Lage versetzt, auch neue Produkte beurteilen zu können. „Es dürfen, gerade auch angesichts des hohen zusätzlichen Bedarfs an privater Vorsorge in den nächsten Jahren und Jahrzehnten, nicht noch mehr bürokratische und finanzielle Hürden aufgebaut werden“, warnte die Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände.
Unterstützung bekamen die Institute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die allein im letzten Jahr 3,2 Millionen Finanzprodukte registrierte. Ein Finanz-TÜV würde nach Ansicht der BaFin einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und enorme Kapazitäten binden.
Linke fordert europaweite obligatorische Zulassungsprüfung
Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/9709). Durch die Einführung des Finanz-TÜV soll für alle Finanzprodukte eine europaweite obligatorische Zulassungsprüfung eingeführt werden. Der Finanz-TÜV soll über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang „gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen“, verlangt die Fraktion.
Der Finanz-TÜV solle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden. In die Neuregelung sollen auch Produkte des grauen Kapitalmarkts einbezogen werden. Die Fraktion erinnert an die Versprechen der G20-Länder auf dem Höhepunkt der Finanzkrise von 2008, dass kein Finanzplatz, kein Finanzprodukt und kein Finanzakteur unreguliert bleiben solle. „Doch umgesetzt wurde dies nicht“, wird festgestellt.
Experte: Monster am Markt verhindern
Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, befürwortete den Finanz-TÜV ausdrücklich. „Wenn ein Anlageprodukt einmal im Markt ist, verbreitet es sich so schnell, dass die Aufsichtsbehörde gegen eine Lawine ankämpfen muss“, sagte der Anwalt, nach dessen Ansicht sich „Monster am Markt“ entwickelt hätten. Er erinnerte an die sogenannten Bonitätsanleihen. Vor dem Einschreiten der Aufsichtsbehörde BaFin seien bereits Anleihen mit einem Volumen von sechs Milliarden Euro abgesetzt worden. Diese Bonitätsanleihen seien nur eine von unzähligen Zertifikate-Arten, „die verboten gehören“. Bereits bei Erfindung dieses Segments hätte ein Finanz-TÜV eine Erlaubnis für diejenigen Zertifikate verweigern müssen, „die unbeherrschbar oder willkürlich erscheinen und an Privatanleger verkauft werden“.
Im Zuge der Finanzkrise hätten 50.000 Deutsche ihre in Lehman-Zertifikaten steckenden Sparguthaben verloren. „Ein Produktverbot wäre zu spät gekommen“, so Mattil. Auch die in jüngster Zeit beliebt gewordenen ETF-Produkte (Exchange Traded Fund) hätten „sowohl einer Prüfung hinsichtlich der Verbraucherverträglichkeit als auch der Stabilität des Finanzsystems bedurft“. Manche der jetzt intensiv beworbenen ETF-Fonds seien „synthetisch“ - das heißt, die angegebenen Wertpapiere seien in diesen Fonds gar nicht enthalten.
Höchst riskante Anlageprodukte am Markt
Prof. Dr. Rudolf Hickel von der Universität Bremen widersprach der Ansicht der Banken, ein Finanz-TÜV wäre wegen der vielen anderen Regelungen überflüssig. Derzeit sei jedes Finanzmarktinstrument unkontrolliert am Markt handelbar, soweit es nicht explizit verboten sei. Diese Praxis erlaube das Angebot höchst riskanter Anlageprodukte. Hier könne ein Finanz-TÜV durch ein vorgeschaltetes Genehmigungsverfahren der Anlageprodukte Transparenz schaffen.
Hickel verwies auf die Differenzkontrakte (Contract for difference), bei denen Anleger hohe Nachschusspflichten drohten. Dagegen sei die BaFin eingeschritten. Neue Finanzprodukte müssten präventiv einer obligatorischen Zulassungsprüfung vergleichbar mit Arzneimitteln unterzogen werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisierte Finanzprodukte mit Nachschusspflichten. Diese machten für Privatkunden keinen Sinn. Es sollte definiert werden, welche Produktkategorieren für Privatkunden nicht geeignet seien: „Es gibt Produkte, die für ein Lieschen Müller ungeeignet sind“, so Lars Gatschke von der Verbraucherzentrale.
„Finanz-TÜV ist nicht das effizienteste Mittel“
Ob ein Finanzprodukt schädlich sei, sei bei den meisten Produkten nicht pauschal und vor allem nicht von Vornherein bestimmbar, sagte Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdienstleistungen. Es hänge davon ab, wer das jeweilige Produkt für welche Zwecke einsetze. Ein Finanz-TÜV sei nicht das effizienteste Mittel, um schädlichen Produkten Herr zu werden. Ulbricht forderte eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, etwa eine bessere Datenlage zu Finanzprodukten und systematische Verkaufstests (Mystery Shopping).
„Bei uns hat kein Kunde Geld verloren“, stellte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) im Rückblick auf die Finanzkrise fest. Die Versicherungen würden den Kunden Garantien bieten, so der GdV, der den Finanz-TÜV ebenso ablehnte wie der Bundesverband Deutscher Vermögensberater, dessen Mitglieder ihren Kunden keine Produkte des grauen Kapitalmarkts und auch keine Derivate vermitteln würden. (hle/17.05.2017)
Liste der geladenen Sachverständigen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V. (BDV)
- Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI)
- Die Deutsche Kreditwirtschaft
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
- Prof. Dr. Rudolf Hickel, Universität Bremen
- Peter Mattil, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Mattil & Kollegen
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)